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Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im einzelnen beträgt:

1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit

1

2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit

1,25

3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit

1,5

4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 

1,75

5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 

2,0 

Wasserversorgungsbeitrag:

1,23 €/m² Nutzungsfläche

Abwasserbeitrag: 

 

Kanal 

1,46 €/m² Nutzungsfläche

Klärwerk 

1,10 €/m² Nutzungsfläche




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