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Bestattungsgebühren

 
 

1.

Leichenhallenbenutzung

 

1.1

je Benutzung 

388,00 €

2.

Gebühren für die Herstellung - Öffnen und Schließen - eines Grabes

2.1

Einzelgrab für Personen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sowie Tot- oder Fehlgeburten

333,00 €

2.2

Einzel- und Doppelgräber je Grabstelle für Personen über 10 Jahre 

481,00 €

2.3

Urnenbestattung 

222,00 €

2.4

Zuschlag für Tieferlegung 

  50 %

2.5

Für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen je Stunde 

  75,00 €

3.

Reihengräber - Einzelgräber – Ruhezeit 25 Jahre

 

3.1

Personen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 

322,00 €

3.2

Personen über 10 Jahre 

853,00 €

4.

Wahlgräber - Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten

4.1

Einzelwahlgrab 

1.032,00 €

4.2

Doppelwahlgrab 

2.065,00 €

4.3

Urnenwahlgrab 

  263,00 €

4.4

Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts - nur bei Wahlgräbern möglich

 

4.5

für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 4.1 bis 4.3

 

4.6

für eine davon abweichende Nutzungsdauer: anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet.

 

5.

Auswärtigenzuschlag

5.1

Für auswärtige Verstorbene wird kein Zuschlag erhoben.

 

6.

Weitere Leistungen

 

6.1 

Benutzung des Leichentransportanhängers:

80,00 €

 

6.2

Benutzung der Kühlvitrine: in der Leichenhallenbenutzungsgebühr enthalten

0,00  €


 

Öffnungszeiten: Mo-Fr: 8-12Uhr, Mo-Do: 13.30-16Uhr

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