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Gutachterausschußgebühren


1. Bei der Wertermittlung von Sachen oder Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert

bis 25.000 €

200,- €

 

bis 100.000 € 

200,- €

zuzüglich 0,4 % aus dem Betrag über 25.000 €

bis 250.000 €

500,- €

zuzüglich 0,25 % aus dem Betrag über 100.000 €

bis 500.000 €

875,- €

zuzüglich 0,13 % aus dem Betrag über 250.000 €

bis 5 Mio. €

1.200,- €

zuzüglich 0,06 % aus dem Betrag über 500.000 €

über 5 Mio. €

3.900,- €

zuzüglich 0,04 % aus dem Betrag über 5.000.000 €.

 

 

 

2. Bei unbebauten Grundstücken oder Rechten an solchen Grundstücken beträgt die Gebühr 60 % der Gebühr nach Abs. 1.




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