1) Benutzung der Hallen
A) Hallenmiete ohne Küche
A.1) Halle Haselhof 110,00 €
A.2) Halle Waldtann 110,00 €
A.3) Halle Marktlustenau (alt) 100,00 €
A.4) Halle Marktlustenau (neu) 130,00 €
B) Hallenmiete mit Küche
B.1) Halle Haselhof 220,00 €
B.2) Halle Waldtann 220,00 €
B.3) Halle Marktlustenau (alt) 200,00 €
B.4) Halle Marktlustenau (neu) 260,00 €
C) Stromkostenersatz
Bei Veranstaltungen in den Hallen sind zusätzlich zur Hallenmiete die entstehenden Stromkosten der Gemeinde zu ersetzen. Der Kostenersatz beläuft sich auf 0,20 € je Kilowattstunde.
D) Heizkostenpauschale
Bei Veranstaltungen in der Zeit vom 01.10. - 30.04. eines jeden Jahres wird eine Heizkostenpauschale von 45,00 € pro Tag für jede Halle erhoben. Außerhalb dieses Zeitraumes, wenn die Räumlichkeiten auf Wunsch des Veranstalter beheizt werden.
E) Reinigungspauschale
Für die Reinigung der Hallen wird eine Pauschale von jeweils 40,00 € erhoben.
F) Miete für mobile Bühne neue Halle Marktlustenau
Für die Nutzung der mobilen Bühne in der neuen Halle Marktlustenau wird eine Miete von 80,00 € erhoben.
G) Hallenmiete für Hochzeitsfeiern
Für Hochzeitsfeiern erhöhen sich die Gebühren nach Ziff. 1 B) um 50%.
(2) Benutzung Vereinsräume Haselhof und Marktlustenau
A) Miete für Vereinszimmer
A.1) Vereinszimmer Haselhof ohne Küchenbenutzung 50,00 €
Vereinszimmer Haselhof mit Küchenbenutzung 110,00 €
A.2) Vereinszimmer Marktlustenau ohne Küchenbenutzung 50,00 €
Vereinszimmer Marktlustenau mit Küchenbenutzung 110,00 €
In diesen Beträgen sind die Aufwendungen für Heizung und Reinigung enthalten.
B) Stromkostenersatz
Bei Veranstaltungen mit Bewirtschaftung ist neben der Miete ein Stromkostenersatz zu entrichten. Der Kostenersatz beläuft sich auf 0,20€ je Kilowattstunde.
(4) Brandwache - Bestuhlung, mobile Bühne
a) Brandwache
Wird von der Gemeinde eine Brandwache für erforderlich gehalten, werden pro Mann und Stunde 12,00 € erhoben.
b) Bestuhlung, mobile Bühne
Werden Tische und Stühle oder die mobile Bühne nicht selbst vom Veranstalter aufgestellt, werden als Lohnersatz pro Stunde 35,00 € erhoben.
(5) Kostenersatz für Sachbeschädigungen
Der Gebührenschuldner hat für sämtliche Sachbeschädigungen an beweglichen und unbeweglichen Einrichtungsgegenständen die Wiederbeschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu tragen.