Hallengebühren

 

(1) Benutzung der Hallen

A) Hallenmiete ohne Küche
A.1) Halle Haselhof 160,00 €
A.2) Halle Waldtann 150,00 €
A.3) Halle Marktlustenau (alt) 140,00 €
A.4) Halle Marktlustenau (neu) 180,00 €

B) Hallenmiete mit Küche
B.1) Halle Haselhof 290,00 €
B.2) Halle Waldtann 280,00 €
B.3) Halle Marktlustenau (alt) 260,00 €
B.4) Halle Marktlustenau (neu) 340,00 €

C) Stromkostenersatz
Bei Veranstaltungen in den Hallen sind zusätzlich zur Hallenmiete die entstehenden Stromkosten der Gemeinde zu ersetzen. Der Kostenersatz beläuft sich auf 0,40 € je Kilowattstunde.

D) Heizkostenpauschale
Bei Veranstaltungen in der Zeit vom 01.10. - 30.04. eines jeden Jahres wird eine Heizkostenpauschale von 65,00 € pro Tag für jede Halle erhoben. Außerhalb dieses Zeitraumes, wenn die Räumlichkeiten auf Wunsch des Veranstalter beheizt werden.

E) Reinigungspauschale
Für die Reinigung der Hallen wird eine Pauschale von jeweils 70,00 € erhoben.

F) Miete für mobile Bühne neue Halle Marktlustenau
Für die Nutzung der mobilen Bühne in der neuen Halle Marktlustenau wird eine Miete von 100,00 € erhoben.

G) Hallenmiete für Familienfeiern
Für Familienfeiern erhöhen sich die Gebühren nach Ziff. 1 B) um 75 %.

I) Stundenweise Vermietung
Nicht in Vereinen organisierte Gruppen erhalten die Hallen für sportliche Zwecke zu einem Preis von 15,00 Euro pro Stunde.

(2) Benutzung Vereinsräume Haselhof und Marktlustenau

A) Miete für Vereinszimmer
A.1) Vereinszimmer Haselhof  ohne Küchenbenutzung  60,00 €
       Vereinszimmer Haselhof  mit Küchenbenutzung   120,00 €

A.2) Vereinszimmer Marktlustenau ohne Küchenbenutzung 60,00 €
       Vereinszimmer Marktlustenau mit Küchenbenutzung 120,00 €

B) Stromkostenersatz
Bei Veranstaltungen mit Bewirtschaftung  ist neben der Miete ein Stromkostenersatz zu entrichten. Der Kostenersatz beläuft sich auf 0,40 € je Kilowattstunde.

C) Heizkostenpauschale
Bei Veranstaltungen in der Zeit vom 01.10. - 30.04. eines jeden Jahres wird eine Heizkostenpauschale von 20,00 € pro Tag für jedes Vereinszimmer erhoben. Außerhalb dieses Zeitraumes, wenn die Räumlichkeiten auf Wunsch des Veranstalter beheizt werden.

D) Reinigungspauschale
Für die Reinigung der Vereinszimmer wird eine Pauschale von jeweils 30,00 € erhoben.

 (3) Brandwache - Bestuhlung, mobile Bühne

 a) Brandwache
Wird von der Gemeinde eine Brandwache für erforderlich gehalten, werden pro Mann und Stunde 15,00 € erhoben.

 b) Bestuhlung, mobile Bühne
Werden Tische und Stühle oder die mobile Bühne nicht selbst vom Veranstalter aufgestellt, werden als Lohnersatz pro Stunde 45,00 € erhoben.

(4) Kostenersatz für Sachbeschädigungen

 Der Gebührenschuldner hat für sämtliche Sachbeschädigungen an beweglichen und unbeweglichen Einrichtungsgegenständen die Wiederbeschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu tragen.

Bei der Miete und den Nebenkosten für die Gemeindehalle Waldtann und die Turn- und Festhalle Haselhof kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

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