Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 24. Juli 2006

Vorstellung und Beschluss der Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

Nachdem der Landesgesetzgeber letztes Jahr von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht hat, und das Erschließungsbeitragsrecht im Kommunalabgabengesetz neu geregelt hat (bisher war es Bundesrecht), muss auch die örtliche Erschließungsbeitragssatzung an das neue Recht angepasst werden.

In der Erschließungsbeitragssatzung wird die Erhebung der Erschließungsbeiträge von Anliegern an neu gebauten Straßen und Wegen geregelt. Dies betrifft im Wesentlichen nur Bauplätze in Neubaugebieten, denn für vorhandene, „historische“ Straßen wird kein Erschließungsbeitrag erhoben. Jedoch wird in Kreßberg auch bei Neubaugebieten kaum einmal ein Erschließungsbeitragsbescheid erlassen, da in der Regel der Beitrag gleich beim Grundstückskauf „abgelöst“ wird, d.h., die späteren Erschließungskosten werden hochgerechnet, und gleich beim Grundstückskauf mit bezahlt. Die Grundstückseigentümer wissen dann von Vorn herein genau, was auf sie zukommt, und erleben nicht ein paar Jahre nach dem Hausbau noch eine „Überraschung“, und für die Gemeinde hat dieses Verfahren den Vorteil, dass sie früher über das Geld verfügen kann.

Doch auch wenn nur selten ein Erschließungsbeitrag abgerechnet werden muss, ist eine rechtssichere Satzung erforderlich, weshalb die Satzung entsprechend der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg neu erlassen wurde. Der Fachbeamte für das Finanzwesen erläuterte kurz die wesentlichen Inhalte und die Änderungen gegenüber dem seither geltenden Recht.

Erschließungsbeitragspflichtig sind auf jeden Fall Anbaustraßen und Wohnwege. Die Gemeinden können festlegen, dass Grünanlagen, Parkflächen, Sammelstraßen, Sammelwege und Lärmschutzanlagen ebenfalls zu den beitragspflichtigen Anlagen gehören sollen. Da die Gemeinde diese Anlagen nicht aus den allgemeinen Haushaltsmitteln finanzieren kann, stimmte der Gemeinderat zu, diese Anlagen in die Erschließungsbeitragspflicht mit einzubeziehen.

Die neue Erschließungsbeitragssatzung wurde wie vorgeschlagen beschlossen, und tritt ab 01.08.2006 in Kraft.

 

Abrundungssatzung Rudolfsberg 2006

Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Einwendungen; Satzungsbeschluss

 

Nachdem es in Rudolfsberg immer wieder bei Bauvorhaben Probleme mit der Baugenehmigung gab, da nicht eindeutig festgelegt war, was als Außen-, und was als Innenbereich gilt, beschloss der Gemeinderat, für Rudolfsberg eine Abrundungssatzung zu erlassen. Dadurch werden zum einen die bebaubaren Flächen eindeutig festgelegt, und es werden auch bauordnungsrechtliche und bauplanungsrechtliche Festsetzungen getroffen (etwa werden die Zahl der Wohnungen pro Gebäude, die Dachneigung, die Dacheindeckung und Pflanzgebote geregelt). Der Entwurf der Abrundungssatzung Rudolfsberg wurde im Mai öffentlich ausgelegt, und während der Auslegungsfrist gingen zwei Stellungnahmen zu dem Entwurf ein. Das Landratsamt (Baurechtsamt) erklärte, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, dass jedoch die Bestimmungen der Wasserschutzzone zu beachten sind. Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Grundstückseigentümer aus Rudolfsberg regten an, für ihr Grundstück eine kleinere Fläche als bebaubar auszuweisen, da nicht beabsichtigt sei, das ganze Grundstück zu bebauen. Im Interesse eines möglichst einheitlichen Ortsrandes beschloss der Gemeinderat jedoch, an dem Entwurf festzuhalten, und die bebaubare Fläche bei diesem Grundstück nicht zu reduzieren.

Anschließend wurde die Abrundungssatzung „Rudolfsberg 2006“ als Satzung beschlossen.

Flächenbereitstellung durch die Gemeinde zur Verringerung des Landabzugs im Flurneuordnungsverfahren Leukershausen / Mariäkappel

Der Gemeinderat hatte 2004 beschlossen, dass die Gemeinde beim Flurbereinigungsverfahren Leukershausen / Mariäkappel freiwillig mehr Flächen einbringt, als sie von Rechts wegen müsste, um den Landabzug bei den Teilnehmern etwas geringer zu halten. Hintergrund für diese freiwillige Bereitschaft war unter anderem, dass öffentliche Flächen (Straßen) bisher über Privatgrundstücke verlaufen sind. Der Beschluss lautete auf etwa 250 – 300, maximal 350 Werteinheiten.

Im Verfahren wurden nun aber die von der Gemeinde zugesagten Flächen vom Flurneuordnungsamt noch nicht in voller Höhe herangezogen, u.a., weil der Landabzug nicht so hoch ausfiel, wie erwartet. Bisher wurden nur etwa 150 Werteinheiten der Gemeinde eingebracht. Die Teilnehmergemeinschaft beantragte daraufhin kürzlich, noch Flächen oder Geldausgleich bereitzustellen.

Der Gemeinderat stimmte zu, noch ein Grundstück der Gemeinde am Eichelberg, das mit 100 Werteinheiten berechnet wird, einzubringen.

 

Stellungnahme zur Errichtung und zum Betrieb einer thermischen Verwertungsanlage für Biomasse und Klärschlamm in Dinkelsbühl-Waldeck

Die Gemeinde Kreßberg wurde als Nachbargemeinde zu Dinkelsbühl an dem Genehmigungsverfahren für die Kombinationsanlage (Biomasseheizkraftwerk und Klärschlammverwertungsanlage) beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Der Vorsitzende erläuterte kurz die wesentlichen Rahmendaten der geplanten Anlage. Die kompletten Unterlagen (5 Ordner) liegen derzeit auch öffentlich im Rathaus aus und können noch bis zum 23. August 2006 von allen Interessierten eingesehen werden.

Der Gemeinderat äußerte keine Bedenken gegen den Bau und den Betrieb der Anlage.

 

Abschluss eines Stromlieferungsvertrags mit der EnBW/ODR Ellwangen

Nachdem der Stromlieferungsvertrag mit der EnBW am 30.06.06 ausgelaufen war, musste zum 01.07. ein neuer Vertrag geschlossen werden. Da die Gemeinde mit der EnBW in der Vergangenheit immer sehr gut gefahren ist, wurde der neue Vertrag für die Zeit bis 2009 wieder mit der EnBW ODR abgeschlossen. Aufgrund des allgemeinen Anstiegs bei den Energiekosten sind die Preise wesentlich höher, als in den Vorjahren. Es wurde aber vereinbart, dass, falls sich bei der Bündelausschreibung, die der Gemeindetag Baden-Württemberg für zahlreiche Gemeinden durchführt, günstigere Preise ergeben, die Gemeinde ebenfalls diese günstigeren Preise bekommt. Der Gemeinderat stimmte dem Vertragabschluss nachträglich zu.

 

Beschaffungen für den Gemeindebauhof

Der Gemeinderat stimmte zu, für den Gemeindebauhof, dessen Gerätschaften teils schon sehr betagt und reparaturanfällig sind, eine neue Rüttelplatte und einen neuen Schneepflug für den Unimog anzuschaffen.

Für das Freibad wird außerdem ein neuer Mäher angeschafft. Der derzeitige Freibadmäher wird nach dem Ausfall der Sportplatzmäher in Marktlustenau und Waldtann jetzt sehr stark beansprucht, und ist fast ständig in Betrieb.

Der jetzige Freibadmäher soll künftig für die Grünanlagen und Sportplätze, sowie beim Winterdienst eingesetzt werden, und für das Freibad wird ein neues Gerät (Vorführgerät der Marke Amazone Profihopper) angeschafft.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, auch noch eine Aufsitzkehrmaschine anzuschaffen, da das Kehren von Schulhof und Gehwegen immer sehr viel Arbeitszeit erfordert. Die Gemeindeverwaltung wird Informationen über geeignete Geräte und entsprechende Angebot einholen.

 

Sonstiges

Der Vorsitzende gab bekannt, dass Familie Fenn aus Marktlustenau mit ihrer Schäferei Preisträger der Kulturstiftung des Schwäbischen Heimatbundes und des Sparkassenverbundes ist. Die Preisverleihung wird im Herbst stattfinden.

 

Bekanntgabe zur „Beschilderungsaktion“

Nachdem der Gemeinde Fördermittel des Landes und der EU (aus dem Programm Leader+) zugesagt worden waren, wurden das „touristische Leitsystem“ inzwischen eingerichtet, die Schilder sind bereits aufgestellt. Während bei der Antragstellung noch von Gesamtkosten von bis zu 70.000 € ausgegangen worden war, konnte Hauptamtsleiteri Birgit Macho dem Gemeinderat nun bekannt geben, dass sich die Kosten reduziert haben, da zum einen ein anderes System eingesetzt wurde (keine Einzellamellen, sondern Alu-Dibond-Platten), zum anderen wurden auch weniger Schilder angeschafft, als ursprünglich geplant. Die Ausgaben der Gemeinde betragen nun rund 31.600 €, hinzu kommen noch die Leistungen des Bauhofs (die Arbeitszeit für das Pfostensetzen). Die Bauhofleistungen werden mit 13.800 € angerechnet, so dass der Gesamtaufwand, aus dem sich der 70-%ige Zuschuss berechnet, bei rund 45.400 € liegt.  Dank der Förderung aus dem Leader+ - Programm können sich somit die Besucher unserer Gemeinde nun hoffentlich leichter zurechtfinden.