Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 09.02.2009

Verabschiedung von Gemeinderat Siegfried Köhnlein

Ende letzen Jahres hatte Gemeinderat Siegfried Köhnlein sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung diesem Antrag zugestimmt, da nach der Gemeindeordnung ein Ehrenamt abgelehnt werden kann, wenn man bereits über zehn Jahre lang ehrenamtlich tätig war - ansonsten ist grundsätzlich (bis auf wenige Ausnahmefälle) jeder Bürger verpflichtet, eine ehrenamtliche Tätigkeit anzunehmen.

Gemeinderat Köhnlein wurde 1994 erstmals in den Gemeinderat gewählt – und erhielt damals gleich auf Anhieb die höchste Stimmenzahl. Seit 2001 ist er außerdem als zweiter stellvertre­tender Bürgermeister tätig. Außerdem war er 10 Jahre lang Kreistagsmitglied. Bürgermeister Robert Fischer bedankte sich für seine wertvolle Mitarbeit im Gemeinderat und betonte, dass er mit seinen fundierten Kenntnissen die Arbeit im Gremium bereichert habe, wobei ihm als Rektor naturgemäß der Jugendbereich und die Schule ein besonderes Anliegen waren - ohne dabei jedoch die Gesamtinteressen der Gemeinde aus den Augen zu verlieren. Er überreichte ihm eine Dankurkunde und ein Geschenk der Gemeinde.

Gemeinderat Köhnlein dankte für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und den Gemeinderatskollegen und betonte, dass er die Zeit als Gemeinderat nicht missen wolle, sich aber nach dem Motto „Varitatio delectat“ („Abwechslung tut gut“) nun entschieden habe, den Weg für seinen Nachfolger frei zu machen.

Im Namen des Gremiums bedankte sich der stellvertretende Bürgermeister, Gemeinderat Reinhold Kett, ebenfalls für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren, und betonte, dass Gemeinderat Köhnlein Standvermögen gezeigt habe, auch wenn es einmal „gegen den Wind“ ging. Dass er als Rektor der Schule am Kreßberg auch im Gemeinderat tätig war, war für beide Seiten – Schule und Gemeinde – von Vorteil. Da er als Rektor sehr viele „Schäfchen“ unter sich hat, überreichte ihm Reinhold Kett zum Abschied einen selbst gefertigten Hirtenstab.

 

Verpflichtung von Gemeinderat Ralf Hofmann

Ralf Hofmann, Marktlustenau, wurde bei der Gemeinderatswahl 2004 als erster Ersatzmann der Allgemeinen Wählervereinigung für den Wohnbezirk Marktlustenau festgestellt, und rückt daher nun auf den freiwerdenden Sitz im Gemeinderat nach. Bürgermeister Robert Fischer wies ihn auf die in der Gemeindeordnung geregelten Pflichten als Gemeinderat hin, und nahm die förmliche Verpflichtung per Handschlag vor.

 

Vorstellung der Sanierungsplanung des Gebäudes Bräugasse 1 in Marktlustenau (ehemaliges Rathaus)

Das frühere Rathaus der Gemeinde Marktlustenau, das nun als Zahnarztpraxis und Wohnung vermietet ist, ist in die Jahre gekommen, und es besteht erheblicher Sanierungsbedarf. Das Dach ist nicht mehr dicht, und auch an den Außenmauern und vom Boden her drang schon vereinzelt Feuchtigkeit ein. Insgesamt ist der Zustand des Gebäudes bei weitem nicht mehr zeitgemäß.

Architekt Günther hat das Gebäude näher untersucht und verschiedene Alternativen berechnet: Für eine Komplettsanierung, die das Gebäude in etwa auf das Niveau eines Neubaus aufwerten würde, müssten etwa 234.000 € aufgebracht werden. Bei einer solchen Komplettsanierung wäre eine Förderung durch die KfW möglich.

Das andere Extrem – nur Flicken der undichten Stellen am Dach und Sanieren der Risse im Verputz, Fassadenanstrich, Sockelsanierung und Flaschnerarbeiten (Minimallösung) würde ca. 22.500 € kosten. Diese Maßnahmen würden das Haus nicht aufwerten, sind jedoch unabdingbar zum Erhalt des Gebäudes – und zwar noch vor dem nächsten Winter.

Als dritte Alternative hat Architekt Günter einen Vorschlag erarbeitet, der im Moment Maßnahmen für rund 55.000 € vorsieht, und zugleich als „Auftakt“ zur Komplettsanierung angesehen werden kann – sollten später noch weitere Sanierungsmaßnahmen des „Optimalvorschlags“ verwirklicht werden, so könnte darauf weiter aufgebaut werden. Dieser Vorschlag beinhaltet die Neueindeckung und Wärmedämmung des Daches, Flaschner­arbeiten, zwei Dachflächenfenster oder alternativ eine Dachgaube, ausbessern der Risse in der Fassade mit Anstrich, und die Sanierung des Natursteinsockels. Die Fassadendämmung und Sanierung des Betonbodens und Fundaments könnte dann später erfolgen.

Nachdem die Gemeinde das Gebäude zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt, brachte Bürgermeister Robert Fischer noch eine vierte Alternative ins Spiel, und zwar die Veräußerung.

Angesichts des Umfangs erforderlichen Maßnahmen sprach sich der Vorsitzende dafür aus, im Falle einer Sanierung den Beginn der Arbeiten zunächst bis Mitte des Jahres aufzuschieben – dann ist die Entwicklung der Gemeindefinanzen eher abzuschätzen. Die „Optimallösung“ (Vollsanie­rung) kommt jedoch seiner Ansicht nach ohnehin nicht in Betracht – ehe so viel Geld in dieses Gebäude gesteckt wird, müssten sämtliche andere Aufgaben der Gemeinde erfüllt sein.

In der anschließenden Diskussion sprachen sich auch die Gemeinderäte dafür aus, vor einer Entscheidung über den Umfang der Sanierung zunächst mit den derzeitigen Nutzern zu reden, und zu versuchen, das Gebäude zu verkaufen. Sollte das Gebäude verkauft werden, wäre es vermutlich sinnvoller, es günstiger abzugeben, anstatt zuvor noch Geld in eine Sanierung zu stecken.

 

Einrichtung eines Realschulzuges an der Schule am Kreßberg

Nach den ständig neuen negativen Schlagzeilen über die Hauptschulen und dem ständigen Hin und Her des Landes zur weiteren Entwicklung dieser Schulart ist zu befürchten, dass der Haupt- und Werkrealschulstandort Kreßberg gefährdet ist: die Zahl der Kinder, die nach der Grundschule zur Hauptschule wechseln, wird wegen der demographischen Entwicklung (es gibt immer weniger Kinder), aber auch wegen der Tendenz, die Kinder möglichst auf eine weiterführende Schule (Realschule / Gymnasium) zu schicken, immer geringer. Diese Entwicklung konnte leider trotz aller Verbesserungen in Kreßberg (wie verlässliche Grundschule, warmes Mittagessen für 1,- Euro, Nachmittagsbetreuung, Ferienbetreuung...) bisher nicht aufgehalten werden.

Nach den Plänen der Landesregierung soll es in Zukunft nur noch zweizügige Werkreal­schulen geben, was das Ende für die Werkrealschule Kreßberg bedeuten würde. Auch Hauptschulen sollen nur noch zweizügig geführt werden, evtl. durch Kooperation mit Nachbar­gemeinden. Für Kreßberg (Randlage an der bayrischen Grenze und große räumliche Entfer­nung zu den benachbarten Hauptschulstandorten) ist dies jedoch nicht durchführbar. Auch die von der Gemeinde Kreßberg im Herbst letzten Jahres beantragte Kooperation mit der Realschule am Karlsberg kam leider nicht zustande.

Insgesamt sieht Bürgermeister Robert Fischer in der vom Land beabsichtigten Entwicklung eine große Schwächung des ländlichen Raums, da die Situation in anderen ländlichen Gemeinden ähnlich ist. Daher hat er auch bereits mehrere Abgeordnete um Unterstützung in dieser Angelegenheit gebeten. Die einzige – wenn auch sehr geringe - Chance für die Schule am Kreßberg zum Erhalt des Hauptschulstandorts sieht er in der Einrichtung eines Realschulzuges. Allerdings ist die Erfolgsaussicht eines solchen Antrags nicht sehr groß - nach den Vorgaben des Landes sollen auch Realschulen mindestens zweizügig sein.

Die räumliche Ausstattung der Schule am Kreßberg ist sehr gut und würde für die Führung einer Realschule ausreichen. Investiert werden müsste lediglich in Bücher und Lernmittel. Die Lehrer müssten vom Land gestellt werden.

Während die Schüler in den Realschulen in Crailsheim mit überfüllten Klassen zu kämpfen haben, hätten sie in Kreßberg den großen Vorteil kleiner Klassen, es wäre eine viel intensivere Förderung möglich. Ein weiterer Vorteil wäre der kürzere Schulweg.

Alternativ wurde aus der Mitte des Gemeinderats vorgeschlagen, anstelle des „Auslauf­modells“ Realschule lieber einen Modellversuch „Gemeinsames Lernen bis zur 7. Klasse“ zu beantragen. Zwar wäre dies aus Sicht der Gemeinde und der Schule eigentlich die sinnvollste und auch für die Schüler optimalste Lösung. Da eine Entwicklung in diese Richtung derzeit aber politisch nicht gewollt ist, wäre ein solcher Antrag wohl noch aussichtsloser, als ein Antrag auf Einrichtung einer Realschule. Außerdem wäre fraglich, ob die Eltern bereit wären, ihre Kinder an einem Modellversuch teilnehmen zu lassen. Daher befürworten Schule und Gemeindeverwaltung eher die Beantragung eines Realschulzuges.

Zwar wird die Chance, dass einem solchen Antrag vom Land zugestimmt wird, als nicht allzu hoch eingeschätzt – die Alternative wäre jedoch, völlig tatenlos zuzusehen, wie die Hauptschule ihrem Ende entgegengeht! Daher unterstützt der Gemeinderat mit großer Mehrheit den vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Weg, einen Antrag an das Oberschulamt zu stellen.

 

Bebauungsplan Crailsheimer Straße

Beratung und Abwägung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen, Satzungsbeschluss

In der letzten Sitzung hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungs­plan an der Crailsheimer Straße bei Mariäkappel gefasst, und nachdem es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der nur ein kleines Gebiet umfasst, kann das Aufstellungsverfahren vereinfacht werden. Der Bebauungsplan wurde inzwischen einen Monat lang ausgelegt, und im beschleunigten Verfahren konnte nun bereits der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Zuvor wurde vom Gemeinderat über alle während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen beraten (von den Trägern öffentlicher Belange wurden keine erheblichen Bedenken geäußert, Einwendungen wurden jedoch von einer Bürgerin vorgebracht), und die Abwägung zwischen den vorgebrachten Bedenken und dem öffentlichen Interesse an der Verwirklichung des Bebauungsplans getroffen.

 

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Crailsheimer Straße I

Nachdem der Bebauungsplan Crailsheimer Straße nun in Kraft treten kann, und auch der Grunderwerb inzwischen getätigt werden konnte, kann auf den Alternativstrandort westlich von Haselhof verzichtet werden. Der Gemeinderat hob daher den in der letzten Sitzung gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Crailsheimer Straße I wieder auf.

 

Antrag der Sportfreunde Leukershausen / Mariäkappel zur Bezuschussung der Flutlichtanlage

Die Sportfreunde Mariäkappel/Leukershausen haben einen Antrag auf Bezuschussung der neuen Flutlichtanlage am Sportplatz in Wüstenau gestellt. Die Gesamtkosten der Beleuchtungsanlage belaufen sich auf rund 11.000 €. Nachdem die Gemeinde mit dem Sportplatz in Wüstenau ansonsten keine Kosten hat (die laufende Unterhaltung übernimmt komplett der Verein), wurde eine Spende in Höhe von 1.500 € bewilligt.

 

Bestätigung der Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters in der Feuerwehrabteilung Nord

Im Zuge der Umsetzung der Feuerwehrkonzeption fanden am 18. Dezember 2008 Abteilungs­versammlungen der beiden Abteilungen Mariäkappel und Leukershausen statt, die den „Schlusspunkt“ dieser beiden Abteilungen besiegelten. Direkt daran anschließend fand die erste Abteilungsversammlung der neuen Abteilung „Nord“ statt, und die Führungsriege dieser neu gebildeten Abteilung wurde gewählt. Nach dem Feuerwehrgesetz muss die Wahl durch den Gemeinderat bestätigt werden.

Die Feuerwehrkameraden der Abteilung Nord haben den bisherigen Abteilungskomman­danten von Mariäkappel, Joachim Hägele, zum neuen Abteilungskommandanten, und den bisherigen Abteilungskommandanten von Leukershausen, Martin Kett, zum stellvertretenden Abteilungskommandanten gewählt. Der Gemeinderat bestätigte die Wahlen einstimmig.

 

Weitere Verwendung des ehemaligen Feuerwehrhauses in Mariäkappel

Nachdem die ehemaligen Abteilungen Mariäkappel und Leukershausen nun in das neue Feuerwehrmagazin Nord umgezogen sind, steht das Feuerwehrmagazin Mariäkappel leer. Das Grundstück soll verkauft werden, da die Gemeinde keine Verwendung mehr dafür hat. Zuvor sollte allerdings noch eine Grenzänderung vorgenommen werden, weshalb der Verkauf erst in einigen Monaten erfolgen wird. Bis dahin wird das Magazin kurzfristig vermietet.

 

Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl

Am 07.06.09 finden die Kommunalwahlen sowie die Wahl des Europäischen Parlaments statt.

Während für die Bildung der Wahlvorstände der Bürgermeister zuständig ist, müssen die Mit­glieder des Gemeindewahlausschusses vom Gemeinderat gewählt werden. Der Gemeinde­wahlausschuss ist für die Vorbereitung und Leitung der Gemeindewahlen und Feststellung des Wahlergebnisses zuständig. Zugleich können dem Gemeindewahl­ausschuss die Aufgaben eines Wahlvorstandes oder des Briefwahlvorstandes übertragen werden.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist normalerweise der Bürgermeister. Da Bürgermeister Robert Fischer für die Kreistagswahl kandidiert, und Wahlbewerber und Vertrauensleute nicht Mitglieder in einem Wahlorgan sein können, muss gemäß Kommunal­wahlgesetz auch der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses und ein Stellvertreter vom Gemeinderat gewählt werden.

Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung wählte der Gemeinderat die folgenden Personen in den Gemeindewahlausschuss: Vorsitzende: Birgit Macho, stellv. Vorsitzender: Siegfried Köhnlein, Beisitzer: Anton Kohlbeck  und Hildegard Gräser, stv. Beisitzerinnen: Dr. Irmgard Schornberg und <st1:PersonName w:st="on">Adelheid Oupor</st1:PersonName>.

 

Vereinbarung mit der Abwassergemeinschaft Bräunersberg

Für den Anschluss Bräunersbergs an die öffentliche Abwasserbeseitigung haben die betrof­fenen Grundstückseigentümer eine Abwassergemeinschaft gebildet, da die Maßnahme als Privatmaßnahme durchgeführt werden soll. Die Fördermöglichkeiten sind bei Privatmaß­nahmen besser, weshalb dies auch bei anderen Ortschaften bereits so gehandhabt wurde. Die Abwassergemeinschaft tritt als Bauherr auf, die Bauleitung wird jedoch auf die Gemeinde übertragen, und nach Abschluss der Arbeiten geht die gesamte Anlagen in das Eigentum der Gemeinde über.

Der Förderantrag der Abwassergemeinschaft wurde überraschend bereits kurz vor Weihnach­ten letzten Jahres bewilligt: von den gesamten Baukosten in Höhe von rund 290.000 € sind rund 80.000 € über den Zuschuss abgedeckt, rund 40.000 € werden an Anschlussbeiträgen erhoben, und rund 175.000 € müssen von der Gemeinde finanziert werden.

Der Vereinbarung zwischen der Abwassergemeinschaft Bräunersberg und der Gemeinde über die Durchführung der Maßnahme stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

 

Satzung nach § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg zur Festlegung von verkaufsoffenen Sonntagen

Wie in den letzten Jahren, sind in Kreßberg auch 2009 wieder zwei verkaufsoffene Sonntage („Kreßberger Frühling“ und „Kreßberger Herbst“) geplant. Nach dem Gesetz über die Ladenöffnungszeiten kann der Gemeinderat bis zu drei Sonntage im Jahr per Satzung als verkaufsoffene Sonntage festsetzen.

Der Gemeinderat erließ die entsprechende Satzung und legte den 29. März und den 08. November als verkaufsoffene Sonntage fest.

 

Sonstiges und Unvorhergesehenes

Der Fachbeamte für das Finanzwesen, Otto Schwarz, gab bekannt, dass die Gemeinde ein Dienstfahrzeug für den Klärwärter erworben hat, und zwar einen gebrauchten VW Caddy. Bisher nutzte der Klärwärter sein Privatfahrzeug, das nun aber außer Betrieb genommen wird. Angesichts der Nutzung und der täglichen Fahrtstrecke ist die Benutzung eines Privatfahrzeugs trotz der gezahlten Kilometerentschädigung nicht mehr zumutbar.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erläuterte der Vorsitzende nochmals die Umstände des Erwerbs und der Finanzierung des neuen Geschirrmobils.