Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 19.12.2011

 

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und Neufassung der Abwassersatzung

a) Kalkulation der neuen Gebührensätze

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom März 2010 sind die Gemeinden seit diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu erheben. Durch die gerichtliche Entscheidung mussten die Abwassergebühren komplett neu kalkuliert werden. Mit diesen Arbeiten wurde ein kommunales Fachbüro beauftragt. Die 85 Seiten umfassende Kalkulation für den Zeitraum 2010 – 2013 haben die Gemeinderäte mit der Sitzungseinladung erhalten.

Die Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung müssen jetzt in zwei getrennte Kostenblöcke aufgeteilt werden: Der Gebühranteil für die Schmutzwasserbehandlung wird wie bisher nach dem „Frischwassermaßstab“ ermittelt, d.h. die bezogene Frischwassermenge ist Grundlage für die Berechnung dieses Teils der Abwassergebühr. Neu ist, dass die Gebühren für die Behandlung des Niederschlagswassers (also die Kosten der Regenüberlaufbecken, und der Kostenanteil der Kanäle und Kläranlagen, welcher der Niederschlagswasserbehandlung zuzu­rechnen ist) extra berechnet werden müssen, und aufgrund der versiegelten Flächen, von denen Niederschlags­wasser in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen eingeleitet werden, ermittelt werden.

In den zurückliegenden Monaten wurden von allen betroffenen Grundstücken die überbauten und versiegelten Flächen aufgrund von Luftbildern ermittelt und in sogenannten Versiegelungsbögen erfasst. Sämtliche Grundstückseigentümer haben Ende August 2011 diese Auswertung erhalten. Nahezu 98 % der Erfassungsbögen haben wir zurück erhalten. Dadurch können wir nun sowohl die tatsächliche Versiegelung als auch die konkrete Ableitung des Regenwassers bei der Flächenermittlung zugrunde legen.

Das Ergebnis der gesamten Auswertung hat ergeben, dass die Versiegelungsfläche in unserer Gemeinde 425.280 m² beträgt.

Die Neuberechnung hat folgende kostendeckende Gebührensätze ergeben:

       A)  Schmutzwassergebühr                               2010                                 2,50 €/m³

                                                                            2011 – 2013                       2,65 €/m³

       B)  Niederschlagswassergebühr                       2010 – 2013                       0,22 €/m².
            (hierfür sind also pro Jahr 22 Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche zu bezahlen)

Zum Vergleich: Die Abwassergebühr betrug bisher (nach dem Frischwassermaßstab, ohne Extra-Berechnung der Niederschlagswassergebühr) für 2010: 3,16 €/m³; für 2011: 3,29 €/m³.

Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Kalkulation zu und fasste alle erforderlichen Beschlüsse.

 

b) Neufassung der Abwassersatzung

Um die Erhebung der gesplitteten Abwassergebühr zu ermöglichen, mussten in die Abwasser­satzung die entsprechenden Bestimmungen aufgenommen werden. Bisher fehlte in unserer Abwassersatzung eine rechtliche Grundlage für die Erhebung einer Niederschlags­wassergebühr. Durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom März 2010 war die bisherige Abwassersatzung daher in Teilen rechtlich nicht mehr haltbar.

Nachdem sich in den zurückliegenden Jahren zudem wasserrechtliche und teilweise auch abgabenrechtliche Grundlagen geändert haben, wurde die Abwassersatzung im gesamten Wortlaut neu gefasst - auch aus Gründen der Transparenz gegenüber den Abgabepflichtigen. Grundlage hierfür ist eine Mustersatzung des Gemeindetags, die mit den Ministerien abgestimmt ist und auch den aktuellen Gerichtsurteilen Rechnung trägt.

Die neue Abwassersatzung liegt diesem Mitteilungsblatt bei. Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist in den §§ 2 und 37 – 45 geregelt.

Überarbeitet und aktualisiert wurde auch der Beitragsteil (§§ 22 – 36). Die Notwendigkeit hierfür ergab sich durch eine Novellierung des Kommunalabgabengesetzes. Beitragsmaßstab und Beitragshöhe bleiben aber unverändert.

Nachdem die Einführung getrennter Abwassergebühren ohne Übergangsfrist bereits für das Jahr 2010 erforderlich ist, müssen die notwendigen satzungsrechtlichen Bestimmungen hierfür rückwirkend zum 1. 1. 2010 in Kraft treten. Ohne eine rechtmäßige Gebührensatzung sind die Abwassergebührenbescheide rechtswidrig. Dies trifft bis jetzt bei uns, wie auch in den meisten anderen Kommunen, für das Veranlagungsjahr 2010 und die Vorauszahlungen für das Jahr 2011 zu. Daher wurden die Abwasserbescheide auch „unter Vorbehalt der Nachprüfung“ erlassen. Rechtlich ist die Rückwirkung einer Gebührensatzung dann zulässig, wenn eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue ersetzt wird. Dies gilt auch für die rückwirkende Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr.

Der Fachbeamte für das Finanzwesen, Otto Schwarz, wies darauf hin, dass es beabsichtigt ist, Ende Februar 2012 die Endabrechnung der Abwassergebühren für 2010 und die Abrechnung für das Jahr 2011 herauszugeben. Diese Bescheide werden dann erstmals die Gebührenaufteilung in Schmutzwasser und Regenwasser beinhalten.

Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der „Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung“ (Abwassersatzung) einstimmig zu.

 

Änderung des KSV – Gesellschaftervertrages bezüglich der Veränderung der Gesellschafterstruktur

Unter anderem, um eine Veränderung der Gesellschafterstruktur bei der KSV (Klärschlammverwertungs GmbH), zu ermöglichen, soll der Gesellschaftervertrag bei der nächsten Gesellschafterversammlung geändert werden. Der Gemeinderat stimmte den beabsichtigten Änderungen zu.

Im einzelnen geht es um den Wegfall der Verpflichtung für die Gesellschafter, künftige Darlehen über Bürgschaften abzusichern, außerdem soll ermöglicht werden, Gesellschafts­anteile zu verkaufen oder neue Gesellschafter aufzunehmen, und die Bestimmung über die Änderung des Preises für die Anlieferung von Klärschlamm soll geändert werden.

 

Vorstellung des Investitionsprogramms 2012

Zur Vorbereitung der Haushaltsplan-Aufstellung für 2012 wurde in der Sitzung über die geplanten Investitionen des kommenden Haushaltsjahres beraten. Zunächst gab der Fach­beamte für das Finanzwesen, Otto Schwarz, einen kurzen Ausblick auf die prognostizierte Haushaltssituation des kommenden Jahres. Ausschlaggebend ist hierfür natürlich die konjunkturelle Entwicklung, bei der die Prognosen zwischen „Abkühlung“ und „Rezession“ schwanken. Für die Kalkulation des Haushaltsjahres 2012 ging der Fachbeamte von einem „mageren Plus“ aus.

Somit ist bei den wichtigsten Einnahmeblöcken – Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz – von einem leichten Anstieg auszugehen, Otto Schwarz rechnet nach Abzug der zu bezahlenden Umlagen mit einem Plus von 150.000 € gegenüber dem Vorjahr.

Allerdings werden auch die Ausgaben im Verwaltungshaushalt ansteigen, hier schlagen besonders die steigenden Kosten im Kindergartenbereich und die gestiegenen Energiekosten zu Buche.

Dem Vermögenshaushalt können voraussichtlich 390.000 € zugeführt werden, was für unsere Verhältnisse zufriedenstellend ist. Nach Abzug der zu leistenden Tilgungen verbleibt eine Nettoinvestitionsrate von etwa 170.000 Euro.

An Investitionen ist einiges geplant. Die größte Maßnahme wird mit Gesamtkosten von 1,4 Mio. €, der Neubau des Feuerwehr­magazins Süd in Waldtann sein, wovon im Haushalt 2012 500.000 € eingeplant sind. Ein weiterer wichtiger Posten ist die Sanierung der Abwasser­beseitigungsanlagen, für die in den kommenden Jahren jeweils 300.000 € angesetzt sind (Aufwand insgesamt 1,8 Mio. €). Für den Wasseranschluss Hohenbergs und Schwarzenhorbs ist 2012 eine Rate von 200.000 € eingeplant. In Haselhof ist für die Einrichtung einer Kinderkrippe in der ehemaligen Verwaltungsstelle ein Betrag von 130.000 € vorgesehen, und für weitere Maßnahmen im Rahmen des Landessanierungsprogramms in Waldtann stehen 100.000 € auf dem Investitionsprogramm. Weitere Posten sind der Ausbau der Straße „im Klingenfeld“ in Marktlustenau, Neuverlegung Datenkabel und Ausstattung des Rathauses mit einer neuen EDV, verschiedene Anschaffungen für die Schule, neue Tore für den Bauhof Marktlustenau, Fortführung der Flurbereinigung Rudolfsberg, neue Buswartehäuschen, sowie Grunderwerb. Insgesamt wird die Gemeinde Kreßberg im kommenden Jahr voraussichtlich 1,38 Mio. € investieren.

Finanziert werden diese Ausgaben neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt über Zuschüsse, Beiträge und Bauplatzverkauf (hier rechnet der Fachbeamte mit einem deutlichen Plus, da die Nachfrage in letzter Zeit recht gut war, und in Marktlustenau nun wieder etliche schöne Bauplätze zur Verfügung stehen). An Krediten müssen voraussichtlich nur 220.000 € aufgenommen werden, was bedeutet, dass es 2012 keine Nettoneuverschuldung gibt, da die Tilgungen etwas darüber liegen.

Alles in allem wird das kommende Haushaltsjahr nach Ansicht des Fachbeamten wegweisend für die Gemeinde – entscheidend sei, dass die beiden Großprojekte Feuerwehrmagazin Süd und Kanalsanierungen, für die nach Abzug der Zuwendungen noch Eigenmittel von insgesamt 1,6 Mio. € aufgebracht werden müssen, ohne Anstieg der Verschuldung und ohne Vernachlässigung der übrigen Gemeindeaufgaben verkraftet werden.

 

Vergabe der Arbeiten zur Herstellung des Bieneninformationszentrums in Leukershausen

Die Arbeiten zur Einrichtung des Bieneninformationszentrums im ehemaligen Feuerwehr­magazin Leukershausen wurden von Architekt Günter ausgeschrieben, und die Angebote für die verschiedenen Gewerke liegen nun vor.

Der Gemeinderat vergab die Arbeiten an die jeweils günstigsten Bieter: die Rohbauarbeiten an die Firma Hofmann, Marktlustenau, die Außentüren und Schreinerarbeiten an die Firma Fischer, Schnelldorf, die Sanitärinstallationsarbeiten an die Firma Trump, Schnelldorf, die Fliesenarbeiten an die Firma Feuchter, Waldtann, die Elektroinstallationsarbeiten an die Firma Straub, Crailsheim, die Maler-, Lackierarbeiten und Bodenbeschichtung an die Firma Bender, Waldtann, und die Metallbauarbeiten an die Firma Kellermann, Tiefenbach.

 

Vorstellung des Managementplanes zu den FFH-Gebieten in der Gemeinde Kreßberg

Bürgermeister Robert Fischer stellte kurz den Managementplan für die beiden in Kreßberg liegenden Teilflächen des FFH-Gebiets Crailsheimer Hardt und Reusenberg vor. Diese Schutzgebiete liegen rund um Asbach und bei Leukershausen am Kesselbach und Haselklingenbächlein.

Geschützt werden soll der Falter „Ameisenwiesenknopfbläuling“, der Biber, sowie die Flachlandmähwiesen. Der Managementplan wird vom Regierungspräsidium aufgestellt und liegt derzeit öffentlich aus.

Der Gemeinderat stimmte zu, dass vonseiten der Gemeinde Kreßberg eine Stellungnahme zu diesem Plan abgegeben wird, in der die Sorge vorgetragen wird, dass die Landwirte in der Bewirtschaftung der Flächen eingeschränkt werden könnten. Eine für die Betriebe sinnvolle Bewirtschaftung müsse nach wie vor möglich sein; eventuelle Einschränkungen müssten entschädigt werden.

 

Stationierung eines Rettungshubschraubers in der Region

In unserer Region (Ostwürttemberg und Westmittelfranken) ist die Luftrettung nicht zufriedenstellend gewährleistet – Nachtflug- und schlechtwettertaugliche Hubschrauber sind nur in sehr großer Entfernung stationiert. Nachdem nun geplant ist, in Augsburg einen Hubschrauber zu stationieren, der dann auch wieder einen sehr langen Anflug hätte, haben die Landkreise Ansbach, Donau-Ries, Weißenburg, Gunzenhausen, Ostalbkreis und Schwäbisch Hall eine Resolution verfasst, und die Stationierung eines Hubschraubers in dieser Region gefordert. Die Gemeinde Kreßberg schließt sich dieser Resolution an.

 

Sonstiges und Unvorhergesehenes

Seit der letzten Sitzung sind wieder verschiedene Spenden für unsere Kindergärten eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Spenden zu.

Der Vorsitzende wies auf dem am 8. Januar geplanten Neujahrsempfang hin.

Der Fachbeamte für das Finanzwesen berichtet über die aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21.11. getätigte Kreditaufnahme.

Abschließend erinnerten Bürgermeister Robert Fischer und sein Stellvertreter Reinhold Kett an Höhepunkte und wichtigen Ereignisse des zu Ende gehenden Jahres.

Die erfolgreiche Arbeit wurde durch einige Auszeichnungen belohnt – die Schulmensa der Schule am Kreßberg erhielt für ihre Aktionen am „Tag der Schulverpflegung“ den ersten Preis unter 300 Schulen, die Kindergärten Marktlustenau und Haselhof dürfen sich mit dem Titel „Haus der kleinen Forscher“ schmücken, und die Maßnahmen bei der Flurneuordnung Mariäkappel/Leukershausen wurden mit dem Landesentwicklungspreis bedacht.

Zahlreiche Maßnahmen brachten die Gemeinde weiter voran – etwa entwickelte sich das Streuobstkonzept sehr gut; voraussichtlich kann sich die Gemeinde demnächst der „Fränkischen Moststraße“ anschließen. Für die Sicherheit wurde etwas getan und ein neues Feuerwehrfahrzeug mit Ausstattung für technische Hilfeleistung angeschafft; die neugeschaffene Radwegeverbindung Rudolfsberg - Mariäkappel wird gut angenommen, und die öffentliche Abwasserbeseitigung ist nun mit den Anschluss Mistlaus in allen Ortschaften gewährleistet (nur noch wenige Einzelgehöfte haben Hauskläranlagen); inzwischen wurde begonnen, die sanierungsbedürftigen Kanäle wieder „auf Vordermann“ zu bringen. Der lange erwartete Ausbau der Landesstraße Bergbronn-Schönbronn konnte abgeschlossen werden, und die Ortschaft Tempelhof entwickelt sich seit der Ansiedlung des öko-sozialen Projekts der Schloss Tempelhof eG sehr positiv. Auch konnte die mit sehr viel Arbeit verbundene Einführung der gesplitteten Abwassergebühr abgeschlossen werden. Alles in allem zogen sowohl Bürgermeister Robert Fischer als auch sein Stellvertreter Reinhold Kett eine positive Bilanz und bedankten sich bei allen, die zum Gelingen beigetragen haben – den Beschäftigten in allen Bereichen der Gemeinde, den Gemeinderäten, aber vor allem auch bei den vielen ehrenamtlich Tätigen, die sich bei der Gemeinde oder auch bei Vereinen freiwillig für das Gemeinwohl einsetzen. Sie schlossen mit guten Wünschen für die Weihnachtsfeiertage und das neue Jahr.