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Kleineinleiterabgabe |
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Die Kleineinleiterabgabe ist zu bezahlen bei Grundstücken, die nicht an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen sind, und auf denen Abwasser anfällt.
Die Abgabe beträgt je Einwohner/Jahr 27,10 €. |
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Öffnungszeiten: Mo-Fr: 8-12Uhr, Mo-Do: 13.30-16Uhr |
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