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Kleineinleiterabgabe

 
 

Die Kleineinleiterabgabe ist zu bezahlen bei Grundstücken, die nicht an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen sind, und auf denen Abwasser anfällt.

 

Die Abgabe beträgt je Einwohner/Jahr 27,10 €.  


 

Öffnungszeiten: Mo-Fr: 8-12Uhr, Mo-Do: 13.30-16Uhr

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