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Kleineinleitergebühren

 
 

Die Gebühr für die Einleitung des Inhalts von Kleinkläranlagen und Gruben in die öff. Kläranlage beträgt

- bei Kleinkläranlagen:

mit Abfuhr:

38,76 €

ohne Abfuhr:

23,42 € für jeden m³ Schlamm;

- bei geschlossenen Gruben:

mit Abfuhr:

18,36 €

ohne Abfuhr:

 3,02 € für jeden m³ Entleerungsgut.

Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.


 

Öffnungszeiten: Mo-Fr: 8-12Uhr, Mo-Do: 13.30-16Uhr

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