Die Gebühr für die Einleitung des Inhalts von Kleinkläranlagen und Gruben in die öff. Kläranlage beträgt |
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- bei Kleinkläranlagen: |
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mit Abfuhr: |
38,76 € |
ohne Abfuhr: |
23,42 € für jeden m³ Schlamm; |
- bei geschlossenen Gruben: |
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mit Abfuhr: |
18,36 € |
ohne Abfuhr: |
3,02 € für jeden m³ Entleerungsgut. |
Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. |
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