Wichtige Hinweise zu Corona
Wichtiger Hinweis zu den nun möglichen Impfungen:
Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Die Termine werden nicht automatisch zugewiesen, man muss sich selbst anmelden. Bei der Terminvereinbarung, telefonisch über eine zentrale Telefonnummer 116 117 bekommen Sie gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung. Sie können den Termin auch online über die zentrale Anmeldeplattform vereinbaren. (Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen)
So wird sichergestellt, dass die Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden. Bei einem Anruf über die 116 117 erfolgt eine Weiterleitung an das vom Land beauftragte Callcenter. Informationen zum Impfprozess über die Corona-Hotline 0711/904-39555 erhältlich.
Außerdem erhalten Sie hier Antworten auf die wichtigsten
Fragen zur Impfung und den Impfzentren in Baden-Württemberg
Aktuelle Fallzahlen im Landkreis Schwäbisch Hall
Schnellübersicht über die ab 11. Januar 2021 geltenden Einschränkungen
Hier ist der komplette Wortlaut der "Corona-Verordnung" des Landes Baden-Württemberg:
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)
- aktuelle Fassung -
Quarantäneanordnungen an Infizierte und Kontaktpersonen:
Zur häuslichen Absonderung / Quarantäne von SARS-CoV-2-Infizierten und deren Kontaktpersonen hat das Land Baden-Württemberg folgende Verordnung erlassen. Weitere Infos zu Ansteckungsgefahren und Quarantäne enthält außerdem der Flyer des Robert-Koch-Instituts RKI.
Corona-Verordnung Absonderung - aktuelle Fassung - Flyer RKI zu Quarantäne
Es werden keine einzelnen Quarantäneanordnungen mehr erlassen. Die Pflicht zur Absonderung ergibt sich nun direkt aus der Corona-Verordnung Absonderung. Bescheinigungen über die Quarantänedauer werden von den Ortspolizeibehörden (=Gemeinde) ausgestellt.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwäbisch Hall zur Absonderungspflicht wurde aufgehoben.
Quarantäne nach Einreise aus Risikogebieten
Nach Einreise aus einem als Risikogebiet eingestuften Land (diese werden vom Robert-Koch-Institut aufgelistet) muss man auf direktem Weg seine Wohnung aufsuchen und dort eine 10tägige häusliche Isolation einhalten. Die Betroffenen sind verpflichtet, ihre Einreise über die digitale Einreiseanmeldung (https://www.einreiseanmeldung.de/#/) zu melden.
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne - aktuelle Fassung -
Hinweise für Unternehmen
Informationen für Unternehmer Merkblatt Covid-19-Finanzsprechstunde
Wichtige Hinweise zu Gottesdiensten, Taufen, kirchl. Eheschließungen, Trauerfällen:
Die "Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen bei Gottesdiensten und Bestattungen" und Anworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema: siehe Link zum Kultusministerium.
Ab Juli sind die Regelungen für Gottesdienste, Trauerfälle usw. in der Corona-VO in der Fassung gültig ab 1.7.2020 enthalten.
Die Gemeinde bietet bei Bedarf einen Einkaufservice an - für nähere Informationen hier klicken:
Einkäufe / Besorgungen
Seriöse Informationsquellen:
Wichtige Informationen zu Corona, etwa die im Landkreis geltenden Verordnungen und Hinweise, aber auch Fördermöglichkeiten für Unternehmer, oder die neuesten Infektionszahlen im Landkreis, finden Sie tagesaktuell unter www.lrasha.de/de/aktuelles/informationen-ueber-corona/ .
Wichtige Informationsquellen sind auch die Homepage des Landes Baden-Württemberg: www.baden-wuerttemberg.de und des Robert-Koch-Instituts: www.rki.de