Die öffentliche Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Brunnenhäusle" findet vom 10.08.2020 bis 10.09.2020 statt.
Hier finden Sie die Auslegungsunterlagen:
Die öffentliche Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Rudolfsberg 2019" findet vom 14.08.2020 bis 14.09.2020 statt.
Hier finden Sie die Auslegungsunterlagen:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans "Rosenbühl II" findet vom 03.07.2020 bis 03.08.2020 statt.
Hier finden Sie die Auslegungsunterlagen:
Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes
und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
"Windenergie Fichtenau – Kreßberg, 1. Änderung"
der Gemeinden Fichtenau und Kreßberg
Der Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau hat am 26.11.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung
des Flächennutzungsplanes "Windenergie Fichtenau – Kreßberg, 1. Änderung" gemäß § 2 Abs. 1
BauGB beschlossen sowie den Entwurf gebilligt. Für die Konzeption des Flächennutzungsplanes mit
Begründung vom 03.07.2019, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung, wird gemäß § 3
Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Der Geltungsbereich der Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes umfasst die gesamten
Gemeindeflächen von Fichtenau und Kreßberg.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung
vom: 22.07.2019
bis einschließlich: 22.08.2019
in den Rathäusern der Gemeinden Fichtenau und Kreßberg öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können bei den Bürgermeisterämtern während der üblichen
Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
gez. Wagemann
Verbandsvorsitzende
Hier finden Sie die Auslegungsunterlagen:
Der Gemeinderat Kreßberg hat am 15.10.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Außenbereichssatzung "Asbach" in Asbach beschlossen, sowie am 17.12.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen vom 17.12.2018, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Ein Umweltbericht ist gemäß § 34 Abs. 5 BauGB nicht zu erstellen.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung mit Lageplan und textlichen Festsetzungen wird
vom 18.03.2019
bis einschließlich 18.04.2019
im Rathaus Waldtann, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg, Zimmer Nr. 3, öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hier die auszulegenden Unterlagen:
Entwurf Außenbereichssatzung Asbach, Planteil
Der Gemeinderat Kreßberg hat am 15.10.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Ruppersbach" in Ruppersbach beschlossen, sowie am
14.01.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Lageplan und die textlichen
Festsetzungen vom 14.01.2019, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Lageplan und textlichen Festsetzungen
wird vom 18.02.2019 bis einschließlich 18.03.2019 im Rathaus öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können beim Bürgermeisteramt während der üblichen
Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt
eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. Ein
Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange
Das Auslegungsverfahren für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Berbgronn Süd-West läuft bis zum 29. November 2018.
Hier die Unterlagen:
Bekanntmachung der
Öffentlichkeitsbeteiligung
Planteil der Klarstellungs-
und Ergänzungssatzung
Textteil/Begründung der Klar-
stellungs- und Ergänzungssatzung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung läuft bis zum 07.09.2018.
Hier können die bisher vorliegenden Unterlagen heruntergeladen werden:
Text für frühzeitige Beteiligung
Plan für frühzeitige Beteiligung
Plan A3 für frühzeitige Beteiligung
Artenschutzrechtliche Untersuchung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung läuft bis zum 07.09.2018.
Hier können die bisher vorliegenden Unterlagen heruntergeladen werden:
Anhang_1_Artenschutz_Voreinschaetzung
Anhang_4_Entsiegelung_Strasse.PDF
Anhang_5_UEbersichtslageplan.PDF