Amtliche Bekanntmachungen
Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Windenergie Fichtenau – Kreßberg, 1. Änderung" der Gemeinden Fichtenau und Kreßberg | 11.07.2019
Der Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau hat am 26.11.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung
des Flächennutzungsplanes "Windenergie Fichtenau – Kreßberg, 1. Änderung" gemäß § 2 Abs. 1
BauGB beschlossen sowie den Entwurf gebilligt. Für die Konzeption des Flächennutzungsplanes mit
Begründung vom 03.07.2019, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung, wird gemäß § 3
Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Der Geltungsbereich der Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes umfasst die gesamten
Gemeindeflächen von Fichtenau und Kreßberg.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung
vom: 22.07.2019
bis einschließlich: 22.08.2019
in den Rathäusern der Gemeinden Fichtenau und Kreßberg öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können bei den Bürgermeisterämtern während der üblichen
Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
gez. Wagemann
Verbandsvorsitzende