Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2020 | 06.02.2020

Satzung nach § 8 des Gesetzes

über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG)

Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom 14.02.2007 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Kreßberg am 27. Januar 2020 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2020

Aus Anlass des "Kreßberger Frühlings" bzw. „Kreßberger Herbstes“ dürfen in der Gemeinde Kreßberg die Verkaufsstellen am Sonntag, 19. April 2020 sowie am Sonntag, 25. Oktober 2020, jeweils in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2 Schutz der Arbeitnehmer

Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten.

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kreßberg, 27. Januar 2020

Robert Fischer

Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach-verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.