Amtliche Bekanntmachungen
Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung (FwS) der Freiwilligen Feuerwehr Kreßberg vom 6. April 1990, zuletzt geändert am 16.12.2013 | 10.02.2022
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den §§ 6 Abs. 3 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 1, 18 Abs. 1 Satz 2 und 3, 18 a) des Feuerwehrgesetzes hat der Gemeinderat am 31.01.2022 folgende Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung vom 06. April 1990 beschlossen:
§ 1
§ 7 (Jugendabteilung) erhält folgenden Wortlaut:
(1) Die Jugendabteilung der Feuerwehr führt den Namen "Jugendfeuerwehr Kreßberg mit integrierter Kindergruppe". Die Jugendabteilung besteht aus den Jugendgruppen, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses bei den aktiven Abteilungen gebildet werden.
(2) In die Jugendfeuerwehr mit integrierter Kindergruppe können Personen zwischen dem vollendeten 8. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr als Anwärter aufgenommen werden, wenn sie dafür geeignet sind. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Abteilungsausschuss.
§2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht
worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Kreßberg, 31.01.2022
Annemarie Mürter-Mayer
Bürgermeisterin