Amtliche Bekanntmachungen
Haushaltssatzung der Gemeinde Kreßberg für das Haushaltsjahr 2022 | 10.03.2022
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 31.01.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 10.465.900
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 10.638.680
1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -172.780
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -172.780
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9.567.730
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 8.748.420
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 819.310
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.207.900
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.892.100
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -3.684.200
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -2.864.890
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 3.000.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 260.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 2.740.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -124.890
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
3.000.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
5.841.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 750.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 430 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 350 v.H.
der Steuermessbeträge.
Hinweis:
Nach § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung - sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat - von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt
Kreßberg, 01. Februar 2022
Annemarie Mürter-Mayer
Bürgermeisterin
Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Erlass vom 24.02.2022, Az.: L1.2-092.411, bestätigt und die vorgesehene Kreditaufnahme und den genehmigungspflichtigen Anteil der Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 in der Zeit vom
Montag, 14. März 2022 bis Dienstag, 22. März 2022
während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Kreßberg im Rathaus Waldtann, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg im Zimmer 7 öffentlich zur Einsicht ausliegt.