Amtliche Bekanntmachungen
Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreßberg Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS | 01.12.2022
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.03.1997 zuletzt geändert am 10.09.2001 in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010 hat der Gemeinderat der Gemeinde Kreßberg am 21.11.2022 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr vom 08.05.2017 beschlossen:
§ 1
Nach § 6 wird folgender § 7 eingefügt:
§ 7 Umsatzsteuer
Soweit einzelne Gebühren der Umsatzsteuer unterliegen, sind die angegebenen Entgelte als Netto-Beträge anzusehen. Die jeweils gesetzlich entstehende Umsatzsteuer ist nicht enthalten und wird im Gebührenbescheid separat ausgewiesen.
§ 2
§ 7 wird zu § 8:
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der zu ändernden Satzungen unberührt. Für Entgelte, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31. Dezember 2022 zu entrichten sind, gelten für die Bemessung die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt der Entstehung gegolten haben.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.