Amtliche Bekanntmachungen

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) | 01.12.2022

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kreßberg am 21. November 2022 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentlichen Leistungen vom 25. März 2019 beschlossen:

§ 1

Nach § 7 wird folgender § 8 eingefügt:

§ 8 Umsatzsteuer

Soweit einzelne Gebühren der Umsatzsteuer unterliegen, sind die angegebenen Entgelte als Netto-Beträge anzusehen. Die jeweils gesetzlich entstehende Umsatzsteuer ist nicht enthalten und wird im Gebührenbescheid separat ausgewiesen.

§ 2

§ 8 wird zu § 9:

§ 9 Schlussvorschriften

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der zu ändernden Satzungen unberührt. Für Entgelte, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31. Dezember 2022 zu entrichten sind, gelten für die Bemessung die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt der Entstehung gegolten haben.

§ 3

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung

Die Nummer 16 „Geschäftsstelle des Gutachterausschusses“ wird aufgehoben.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.