Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplanes und der Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen "Gewerbegebiet Straßenfeld" in Haselhof | 08.02.2023
Der Gemeinderat Kreßberg hat am 30.01.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Straßenfeld" in Haselhof einschließlich der Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Maßgebend sind die Satzung und Begründung vom 24.10.2022, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Bebauungsplan und die Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung und Satzung
vom 17.02.2023 bis einschließlich 20.03.2023
im Rathaus öffentlich ausgelegt.
Während der Frühzeitigen Beteiligung sind keine umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen.
Aufgrund der geplanten Aufhebung des rechtsverbindlichen, aber noch nicht vollzogenen, Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Straßenfeld“ wird die Fläche in ihrem derzeitigen Bestand erhalten. Artenschutzrechtliche Veränderungen, veränderte Umweltauswirkungen oder Eingriffen in den Naturhaushalt sind daher nicht zu erwarten. Ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 i.V. m. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ist deshalb nicht erforderlich.
Während dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kreßberg und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
gez. Mürter-Mayer
Bürgermeisterin