Amtliche Bekanntmachungen
Einziehung von beschränkt öffentlichen Wegen Teilstück des Flst. 1110, Gemarkung Marktlustenau | 27.03.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Kreßberg hat in seiner Sitzung vom 13.03.2023 gemäß § 7 des Straßengesetzes die Einziehung eines Teilstückes des beschränkt öffentlichen Weges, Flurstück Nr. 1110, Gemarkung Marktlustenau, beschlossen, nachdem dieser für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden ist.
Diese Fläche hat die Eigenschaft eines beschränkt öffentlichen Weges (Feldweg) verloren und wird mit sofortiger Wirkung eingezogen.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Gemeinde Kreßberg, Rathaus Waldtann, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg, erhoben werden.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Schwäbisch Hall, Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall (Postanschrift: Postfach 11 04 53, 74507 Schwäbisch Hall) eingelegt wird.
Kreßberg, 24.03.2023
Annemarie Mürter-Mayer
Bürgermeisterin