Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Bergbronner Feld, 1. Änderung und Erweiterung" in Waldtann | 27.03.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Kreßberg hat am 21.11.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a und § 13b BauGB den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Bergbronner Feld, 1. Änderung und Erweiterung“ gefasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte im beschleunigten Verfahren zur Wiedernutzbarmachung von Flächen gem. § 13 a BauGB und zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB. Somit kann auf einen Umweltbericht verzichtet werden.
Der Gemeinderat hat am 13.03.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf mit Lageplan, Textteil und Begründung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung vom 13.03.2023 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Mit dem Bebauungsplan „Bergbronner Feld, 1. Änderung und Erweiterung“ soll dringend benötigter Wohnraum im Ortsteil Waldtann durch Umnutzung einer nicht mehr benötigten gewerblichen Baufläche geschaffen werden.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 13.03.2023, gefertigt durch das Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen.
Das geplante Baugebiet hat eine Größe von ca. 1,7 ha und umfasst die Flurstücke mit den Nummern 541, 542, 552, 553, 554 und 555 sowie Teilflächen der Flst. 538 (Graben), 546 (Kirchstraße), 556 und 1077 (Graben). Der Planbereich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Folgende umweltbezogene Daten liegen vor:
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Aussagen zu Habitatstrukturen und Auswirkungen der Planung auf schützenswerte Arten (Vögel, Fledermäuse, Tag- und Nachtfalter). Diese wurde der Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf beigelegt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Bergbronner Feld, 1. Änderung und Erweiterung“ wird vom 3. April 2023 bis 3. Mai 2023, jeweils einschließlich im Bürgermeisteramt Kreßberg, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg-Waldtann, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Ebenfalls können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Kreßberg unter https://www.kressberg.de/home/aktuelles/auslegungsunterlagen/ eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Kreßberg, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg-Waldtann abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGo) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Kreßberg, den 14. März 2023
gez.
Mürter-Mayer, Bürgermeisterin