Amtliche Bekanntmachungen

Geflügelpest im Landkreis Schwäbisch Hall ausgebrochen - Virus erstmals in einem Putenbestand nachgewiesen | 20.04.2023

Das Landratsamt Schwäbisch Hall teilt mit, dass das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Schwäbisch Hall nachgewiesen wurde.

Die ursprünglich bis zum 11.04.2023 gültige Allgemeinverfügung, mit der enthaltenen Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Schwäbisch Hall, wird aufgrund des jetzigen Seuchengeschehens bis zum 11.05.2023 verlängert.

Aufgrund des Seuchenausbruches in dem Putenbestand muss das Landratsamt Schwäbisch Hall weitere Maßnahmen ergreifen, die ebenfalls per Allgemeinverfügung angeordnet werden.

Bitte informieren Sie sich, was nun konkret für Ihre Geflügelhaltung gilt.

Die Allgemeinverfügungen sind einsehbar unter:

https://www.lrasha.de/de/aktuelles/landkreis-aktuell

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Schwäbisch Hall weist ferner auf die seit langem für alle Geflügelhaltungen (ab dem ersten Tier) bestehende Registrierpflicht beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hin. Geflügelhalter sollten dies gegebenenfalls rasch nachholen, sonst droht ein nicht unerhebliches Bußgeld.