Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 | 04.05.2023


Die vom Gemeinderat am 24.04.2023 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt nach § 36 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 24. bis 31. Mai 2023 im Rathaus in Waldtann, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg, Foyer, zu jedermanns Einsicht aus. 

Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden dürften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Kreßberg, 05.05.2023


gez.


Annemarie Mürter-Mayer

Bürgermeisterin