Amtliche Bekanntmachungen

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung | 04.05.2023

Gemeinde Kreßberg
Landkreis Schwäbisch Hall

 

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung
 vom 10. September 2018

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.04.2023 die nachstehende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung beschlossen:

§ 1

In Abschnitt IV Grabstätten wird § 14 (Rasengräber), Absatz 1 wie folgt geändert:

(1) Rasengräber sind Wahl- oder Reihengräber in Sonderlage. Es werden Rasengräber für Erdbestattungen und für die Beisetzung von Aschen als Reihengräber zur Verfügung gestellt. Außerdem werden Rasengräber als Wahlgräber für Erdbestattungen zur Verfügung gestellt.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver­letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Kreßberg, den 24.04.2023

gez.

Annemarie Mürter-Mayer

Bürgermeisterin