Amtliche Bekanntmachungen
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung | 04.05.2023
Gemeinde Kreßberg
Landkreis Schwäbisch Hall
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung
vom 10. September 2018
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.04.2023 die nachstehende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung beschlossen:
§ 1
In Abschnitt IV Grabstätten wird § 14 (Rasengräber), Absatz 1 wie folgt geändert:
(1) Rasengräber sind Wahl- oder Reihengräber in Sonderlage. Es werden Rasengräber für Erdbestattungen und für die Beisetzung von Aschen als Reihengräber zur Verfügung gestellt. Außerdem werden Rasengräber als Wahlgräber für Erdbestattungen zur Verfügung gestellt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Kreßberg, den 24.04.2023
gez.
Annemarie Mürter-Mayer
Bürgermeisterin