Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Hofwiesen II" in Bergbronn im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB | 13.07.2023

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes

"Hofwiesen II" in Bergbronn

im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

Der Gemeinderat Kreßberg hat am 14.01.2019 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes "Hofwiesen II" in Bergbronn einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen, sowie am 19.06.2023 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 19.06.2023, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13b BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Textteil und Begründung

vom 04.08.2023

bis einschließlich 04.09.2023

im Rathaus öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung können beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden Anregungen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt Kreßberg eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kreßberg und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

gez. Mürter-Mayer

Bürgermeisterin

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Hofwiesen II" in Bergbronn im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB