Amtliche Bekanntmachungen
Aufstellung des Flächennutzungsplanes und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Fichtenau-Kreßberg, 3. Änderung" der Gemeinden Fichtenau und Kreßberg | 05.10.2023
Der Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau-Kreßberg hat am 26.11.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Flächennutzungsplanes "Fichtenau-Kreßberg, 3. Änderung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen sowie den Entwurf gebilligt. Für die Konzeption des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 29.09.2023, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die Gemeindeflächen von Fichtenau und Kreßberg.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung
vom: 16.10.2023
bis einschließlich: 16.11.2023
in den Rathäusern der Gemeinden Fichtenau und Kreßberg öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können bei den Bürgermeisterämtern Fichtenau und Kreßberg während der üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
gez. Schmidt-Wagemann
Verbandsvorsitzende