Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und der örtlichen Bauvorschriften "Seniorenwohn- und Pflegeheim Kreßberg" in Waldtann | 14.12.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Kreßberg hat am 20.11.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Neubau eines Seniorenwohn- und Pflegeheimes in Waldtann einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.

Plangebiet

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 03.11.2023, gefertigt durch das Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 0,47 ha.

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Flurstücke 289 und 290, Gemarkung Waldtann.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Westen durch das Flurstück 292,

im Norden durch das Flurstück 579 (Brühlbach),

im Osten durch das Flurstück 288

im Süden durch das Flurstück 1056/1 (Brühlweg).

Der Planbereich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.


Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für den Neubau eines Seniorenwohn- und Pflegeheimes geschaffen werden.

Kreßberg, 06.12.2023

gez. Mürter-Mayer

Bürgermeisterin

Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und der örtlichen Bauvorschriften "Seniorenwohn- und Pflegeheim Kreßberg" in Waldtann