Amtliche Bekanntmachungen

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 22.11.2017, zuletzt geändert am 11.09.2023 | 21.12.2023

Gemeinde Kreßberg

Landkreis Schwäbisch Hall

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 22.11.2017, zuletzt geändert am 11.09.2023

Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs.2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kreßberg am 18.12.2023 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 22.11.2017, zuletzt geändert am 11.09.2023, beschlossen:

§ 1

§ 42 Abs. 1 und 2 erhält folgende Neufassung:

§ 42 Höhe der Abwassergebühren

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) sowie die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs.3) beträgt je m³ Abwasser:                   3,61 Euro

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a)                                                                                        beträgt je m² versiegelte Fläche:        0,33 Euro.

§ 2

Diese Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Kreßberg, 19. Dezember 2023

gez. Annemarie Mürter-Mayer

Bürgermeisterin