Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes "Fichtenau-Kreßberg, 3. Änderung" der Gemeinden Fichtenau und Kreßberg | 11.01.2024

Der Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau-Kreßberg hat am 20.12.2023 in öffentlicher Sitzung
den Entwurf des Flächennutzungsplanes "Fichtenau-Kreßberg, 3. Änderung" gebilligt und
beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der
Flächennutzungsplan mit Begründung vom 20.12.2023, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich
Kreisplanung.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (16.10. bis 16.11.2023). Die Themen aus den
Stellungnahmen betrafen lediglich Anmerkungen und redaktionell einzuarbeitende Hinweise zu den
neu geplanten Flächen.

In der Begründung zum Flächennutzungsplan ist der Umweltbericht mit umweltbezogenen
Informationen enthalten. Gegenstand der 3. Änderung ist die Neuaufnahme von Sonderbauflächen
zu „Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Langer Berg“ bei Krettenbach. Daneben soll die
Sonderbaufläche „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ in Neustädtlein neu aufgenommen
werden. Ebenso erfolgt die Ausweisung gewerblicher Bauflächen „Interkommunaler Gewerbepark
Bergbronn“ in Bergbronn sowie „Gewerbegebiet Au, Erweiterung“ in Marktlustenau im
Flächennutzungsplan.

Die neuen Bauflächen werden im Umweltbericht einzeln beschrieben und anhand der Schutzgüter
Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und
sonstige Sachgüter analysiert und bewertet. Daneben erfolgen auch Abhandlungen über die
übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung) und zu beachtenden
Schutzvorschriften und Restriktionen als auch eine Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose
der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative
Planungsmöglichkeiten.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die gesamte Fläche des
Gemeindeverwaltungsverbands.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung und Umweltbericht

vom                     15.01.2024
bis einschließlich 16.02.2024

im Rathaus der Gemeinden Fichtenau und Kreßberg öffentlich ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist können bei den Bürgermeisterämtern Fichtenau und Kreßberg,
während der üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich bei den
Bürgermeisterämtern eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im
Internet auf der Homepage der Gemeinden Fichtenau und Kreßberg sowie im zentralen
Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.


gez. Schmidt-Wagemann
Verbandsvorsitzende