Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung vom 08.01.2024 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht | 11.01.2024
Flurbereinigung Crailsheim-Westgartshausen
Landkreis Schwäbisch Hall
Das Landratsamt Schwäbisch Hall – Untere Flurbereinigungsbehörde – hat den Bau der
gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen durch Änderung Nr. 7 des Planes nach § 41
FlurbG in der Flurbereinigung Crailsheim-Westgartshausen für zulässig erklärt.
Sie umfasst im Wesentlichen geringfügige Änderungen / Anpassungen von Grün- und
Schotterwegen an die neue Grundstückseinteilung, die Herstellung eines Pflasterspurweges
auf vorhandener Trasse, die Herstellung von Asphaltwegen auf vorhandenen Schotterwegen
sowie einzelne Auffüllungen / Angleichungen von Böschungen.
Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist.
Von den geplanten Maßnahmen gehen keine erheblichen Beeinträchtigungen aus,
Vermeidungsmaßnahmen wie Bauzeitenbeschränkungen werden beachtet.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist
nicht selbstständig anfechtbar.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation
und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2808), auf der Internetseite des
Landkreises Schwäbisch Hall (www.lrasha.de) sowie auf dem zentralen Internetportal gemäß
§ 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
gez. Held