Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Schreinerei Wolz" in Waldtann | 12.02.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kreßberg hat am 29.01.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Schreinerei Wolz“ gefasst.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte im beschleunigten Verfahren zur Nachverdichtung von Flächen gem. § 13 a BauGB. Somit kann auf einen Umweltbericht verzichtet werden.
Der Gemeinderat hat am 29.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf mit Lageplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil und Begründung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung vom 29.01.2024 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schreinerei Wolz“ sollen zusätzliche Bauflächen für den Betrieb geschaffen werden. Neben der Erweiterung der Produktionsflächen soll am Betriebsstandort auch ein zusätzliches Wohnhaus für den Betriebsnachfolger entstehen.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 29.01.2024, gefertigt durch das Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 1,6 ha.

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Flurstücke 279, 279/1, 279/2, 297/3 und eine Teilfläche des Flurstückes 283/2.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Westen durch die Flurstücke 281, 283/1 und 283/2,

im Norden durch die Flurstücke 281 und 284,

im Osten durch das Flurstücke 276 und 284,

im Süden durch die Flurstücke 283/1 und 522 (Weg).

Der Planbereich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Folgende umweltbezogene Daten liegen vor:

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Aussagen zu Habitatstrukturen und Auswirkungen der Planung auf schützenswerte Arten (Vögel, Fledermäuse, Zauneidechsen, Tag- und Nachtfalter). Diese wurde der Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf beigelegt.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Schreinerei Wolz“ wird vom 12. Februar 2024 bis 13. März 2024, jeweils einschließlich im Bürgermeisteramt Kreßberg, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg-Waldtann, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich ausgelegt.

Ebenfalls können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Kreßberg unter https://www.kressberg.de/home/aktuelles/auslegungsunterlagen/ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Kreßberg, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg-Waldtann abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGo) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kreßberg, 30. Januar 2024

gez.

Mürter-Mayer, Bürgermeisterin

Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Schreinerei Wolz" in Waldtann