Amtliche Bekanntmachungen

Redaktionsstatut für das amtliche Mitteilungsblatt | 21.03.2024


      I.        Zweckbestimmung

1.    Die Gemeinde Kreßberg gibt zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen, sonstiger öffentlicher Mitteilungen und zur Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten ein Mitteilungsblatt heraus.

2.    Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist der/die Bürgermeister/in oder ihre Vertreter im Amt. Für den übrigen Inhalt ist der jeweilige Auftraggeber verantwortlich.

3.    Für Berichte der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Wählervereinigungen bzw. politische Gruppierungen trägt die jeweilige Fraktion / Wählervereinigung / Gruppierung die inhaltliche Verantwortung für ihre Beiträge.

4.    Das Mitteilungsblatt ist das öffentliche Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Kreßberg nach der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Fassung vom 29.04.1985.

 

    II.        Grundsätzliches

1.    Das Mitteilungsblatt hat überparteilichen Charakter, steht nicht in Konkurrenz zu unabhängigen Medien und gehört nicht zur Meinungspresse. Es enthält daher auch keine Kommentare oder persönliche Meinungsäußerungen.

2.    Politische Auseinandersetzungen oder persönliche Meinungsverschiedenheiten unter Gruppierungen dürfen im Mitteilungsblatt nicht ausgetragen werden. Insbesondere im Vorfeld von Wahlen gilt ein strenges Neutralitätsgebot.

3.    Für Anzeigen, die Herstellung und den Vertrieb liegt die presserechtliche Verantwortung beim Krieger-Verlag. Für den Anzeigenteil gelten die Preise des Verlages. Dieser ist auch verantwortlich für die Aufnahme und Ablehnung entsprechend seiner Geschäftsbedingungen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht.

 

   III.        Redaktionsschluss, Erscheinungstag

Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint in der Regel alle zwei Wochen am Freitag; einmal jährlich als Vollauflage zum „Kreßberger Frühling“. Regelmäßiger Redaktionsschluss ist jeweils dienstags vor dem Erscheinungstag, 12:00 Uhr.

Die Einreichung von Berichten oder Mitteilungen erfolgt über einen persönlichen Zugang des Redaktionssystems des Krieger-Verlags oder die E-Mail-Adresse sekretariat@kressberg.de.

Änderungen des Redaktionsschlusses und des Erscheinungstages werden im Mitteilungsblatt bekanntgegeben. 

  IV.        Inhalt

In das Mitteilungsblatt werden aufgenommen:

a)    In den redaktionellen Teil:

1.    Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige amtliche Mitteilungen der Gemeinde Kreßberg.

2.    Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und andere Veröffentlichungen, insbesondere Verwaltungshinweise und -berichte der Gemeinde Kreßberg.

3.    Veröffentlichung eigener Berichte und Terminhinweise von gemeindlichen Einrichtungen (VHS Crailsheim-Land), der Schule am Kreßberg, den Kindergärten, der Kinderkrippe, der Feuerwehr, den Kirchengemeinden und den mit Sitz in Kreßberg eingetragenen Vereinen und Gruppen. Über die Veröffentlichung entscheidet der/die Bürgermeister/in bzw. ein/ihr jeweiliger Stellvertreter/in im Amt.

4.    Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben gemäß § 20 Abs. 3 Gemeindeordnung das Recht, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde darzulegen. Für diese Veröffentlichungen steht jeweils in der übernächsten Ausgabe nach einer Gemeinderatssitzung ein Platz mit bis zu 1000 Zeichen zur Verfügung.

Zulässig ist die Veröffentlichung nur für Themen mit kommunalpolitischem Bezug (auf Themen, die in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats fallen; auf gemeindliche Aufgaben und Planungen; auf Veranstaltungen mit kommunalpolitischem Bezug).

Die Veröffentlichungen dürfen andere nicht diffamieren und müssen im Stil sachlich gehalten sein. Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge der Fraktionen sind die jeweiligen Fraktionen selbst. Am Schluss des Textes sind der Name und die Fraktion des Verfassers anzugeben.

5.    Über die Aufnahme sonstiger Mitteilungen von allgemeinem Interesse entscheidet der/die Bürgermeister/in.

b)    In den Anzeigeteil:

Werbeanzeigen, Privatanzeigen und Anzeigen örtlicher Organisationen wie Wahlanzeigen.

    V.        Allgemeine Richtlinien

1.    Berichte, Hinweise und Mitteilungen sollen in kurzer und prägnanter Form über das Wesentliche informieren. Sie sollen einen angemessenen und für solche Veröffentlichungen üblichen Umfang nicht übersteigen. Die Beiträge müssen inhaltlich einen örtlichen Bezug haben. Herausgeber und Verlag sind berechtigt, Veröffentlichungsentwürfe, die diesen Maßstäben nicht entsprechen, den Verfassern mit der Bitte um entsprechende Kürzung/Anpassung zurückzugeben oder – insbesondere bei kurzfristiger Abgabe – selbst zu kürzen.

2.    Berichte von Vereinen und Kirchengemeinden dürfen eine Länge von 1000 Zeichen nicht überschreiten. Einreichende von Bildern haben sicherzustellen, dass Rechte des Fotografen oder Urhebers sowie das Persönlichkeitsrecht der Dargestellten nicht verletzt werden.

3.    Interviews, Glossen, Kommentare oder andere journalistische Formen sind nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für eine Kommentierung von Veröffentlichungen anderer Amtsblattberichterstatter oder Dritter.

Allgemeine weltanschauliche, philosophische oder religiöse Betrachtungen, Beschreibungen oder Abhandlungen und allgemeine Grußbotschaften werden nicht veröffentlicht. Die Nachberichterstattung hat sich strikt am Zweck oder der Zielsetzung des Ereignisses zu orientieren.

4.    Politischen Gruppierungen, die durch eine Organisation im Gemeindegebiet vertreten sind, sowie andere zugelassene Parteien und Wählervereinigungen, wird die Möglichkeit eingeräumt, auf örtliche Veranstaltungen mit kurzem Text hinzuweisen. Berichte und politische Meinungsäußerungen sind nicht möglich.

5.    Die Veröffentlichung von Beiträgen nach § 20 Abs. 3 Gemeindeordnung der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen werden im Zeitraum von drei Monaten vor einer Wahl ausgeschlossen (Karenzzeitregelung); Wahlen im Sinne des § 20 Abs. 3 GemO sind nicht nur Kommunal- sondern auch Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.

6.    Nicht abgedruckt werden:

a)    Leserbriefe

b)    Anonyme Schriftsätze

c)    Beiträge, die die Ehre einzelner Personen angreifen, gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten oder gegen die Interessen der Gemeinde Kreßberg verstoßen oder die eine den Gemeindefrieden störenden Charakter haben.

  VI.        Verlag und Druck

Krieger-Verlag GmbH, 74572 Blaufelden

 VII.        Inkrafttreten

Dieses Redaktionsstatut tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Kreßberg, 11.03.2024

Annemarie Mürter-Mayer

Bürgermeisterin