Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Hofwiesen II" in Bergbronn | 13.06.2024

Der Gemeinderat Kreßberg hat am 03.06.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Hofwiesen II" in Bergbronn und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Für den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Maßgebend ist die Planungskonzeption vom 03.06.2024 gefertigt durch das Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Der beabsichtigte Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohngebietserweiterung.

Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit besteht in der Zeit

Vom                            24.06.2024

bis einschließlich     24.07.2024

im Rathaus während der üblichen Dienststunden.

Während dieser Frist können beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht werden.

gez. Mürter-Mayer

Bürgermeisterin

Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Hofwiesen II" in Bergbronn