Amtliche Bekanntmachungen
Erneute Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Schreinerei Wolz" in Waldtann | 13.06.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Kreßberg hat am 03.06.2024 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Schreinerei Wolz“
einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Bebauungsplan (Lageplan), Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) und Begründung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung vom 29.01.2024/03.06.2024, gefertigt vom Büro stadtlandingenieure.
Der Planentwurf wurde nach der ersten öffentlichen Auslegung in folgenden Punkten geändert:
• Konkretisierung der zulässigen Anlagen (Art der baulichen Nutzung) sowie flächenmäßige Begrenzung und Konkretisierung der zulässigen Sortimente für Ausstellungs- und Verkaufsflächen
• Ergänzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes um Schnitte und Ansichten für bereits konkret geplante Vorhaben
Die Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur noch zu den geänderten Punkten
des Entwurfs abgegeben werden.
Der Planbereich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Schreinerei Wolz“ wird vom 17. Juni 2024 bis 01. Juli 2024, jeweils einschließlich im Bürgermeisteramt Kreßberg, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg-Waldtann, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Ebenfalls können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Kreßberg unter www.kressberg.de eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Daten liegen vor:
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Aussagen zu Habitatstrukturen und Auswirkungen der Planung auf schützenswerte Arten (Vögel, Fledermäuse, Zauneidechsen, Tag- und Nachtfalter). Diese wurde der Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf beigelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen. Außer allgemeinen Hinweisen vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau wurden von der Unteren Naturschutzbehörde Vorgaben zur Bewirtschaftung der Wiesenfläche sowie Schutz benachbarter Flächen bzgl. des Vorkommens des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings formuliert.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den oben
genannten geänderten Punkten abgegeben werden können. Die bisher eingereichten Stellungnahmen behalten weiterhin ihre Gültigkeit und wurden im Zuge des Abwägungsbeschlusses bereits am 03.06.2024 behandelt.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Kreßberg, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg-Waldtann abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGo) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Kreßberg, den 4. Juni 2024
gez.
Mürter-Mayer, Bürgermeisterin