Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Kreßberg | 27.06.2024
Zur Umsetzung der Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind gemäß §§ 47a 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Kreßberg gemäß § 47d BISchG ist durch den Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Kreßberg am 3. Juni 2024 in Kraft getreten.
Die Gemeinde Kreßberg hat, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange, den Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungsrichtlinie (2002/49/EG) aufgestellt.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d BImSchG in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Vermindung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 22.03.2024 in der Zeit vom 25.03.2024 bis einschließlich 22.04.2024 durchgeführt. Die Ergebnisse der Abwägung wurden in den Lärmaktionsplan für die Beschlussfassung im Gemeinderat aufgenommen und dargestellt.
Der Lärmaktionsplan kann im Internet unter dem Link https://www.kressberg.de/home/rathaus/laermaktionsplan eingesehen werden.
Kreßberg, den 04. Juni 2024