Amtliche Bekanntmachungen
Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes "Fichtenau-Kreßberg, 3. Änderung" | 27.06.2024
Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat den von dem Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau am 29.04.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Flächennutzungsplan "Fichtenau-Kreßberg, 3. Änderung" mit Erlass vom 13.06.2024 (Aktenzeichen: 621.31) auf Grund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Maßgebend ist der Flächennutzungsplan mit Begründung und Plan in der Fassung vom 29.04.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Der Flächennutzungsplan wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Jeder kann den Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung bei den Bürgermeisterämtern Fichtenau und Kreßberg während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 BauGB).
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
gez. Schmidt-Wagemann
Verbandsvorsitzende