Amtliche Bekanntmachungen

Umwidmung eines Teilstückes der Gemeindeverbindungsstraße, Flst. 1412, Gemarkung Leukershausen | 22.08.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kreßberg hat in seiner Sitzung vom 29.07.2024 gemäß § 7 des Straßengesetzes die Umwidmung eines Teilstückes der Gemeindeverbindungsstraße, Flurstück Nr. 1412, Gemarkung Leukershausen (Lagebezeichnung: Ebertsholz, bei Selgenstadt) beschlossen, nachdem diese für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden ist.

Diese Fläche wird zu einem beschränkt öffentlichen Feldweg umgewidmet.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Gemeinde Kreßberg, Rathaus Waldtann, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg, erhoben werden. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Schwäbisch Hall, Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall (Postanschrift: Postfach 11 04 53, 74507 Schwäbisch Hall) eingelegt wird.


Kreßberg, 23.08.2024


 

Annemarie Mürter-Mayer
Bürgermeisterin

 

Umwidmung eines Teilstückes der Gemeindeverbindungsstraße, Flst. 1412, Gemarkung Leukershausen