Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften "Hofwiesen II" in Bergbronn | 20.09.2024

Der Gemeinderat Kreßberg hat am 09.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Hofwiesen II" in Bergbronn einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) und Begründung einschließlich des Umweltberichts vom 09.09.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt.

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung einschließlich des Umweltberichts und Textteil im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kreßberg unter www.kressberg.de/home/aktuelles/auslegungsunterlagen/

Während der Dauer der nachfolgenden Frist

von                              24.09.2024

bis einschließlich        24.10.2024

veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Kreßberg während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Themenblöcke wurden dabei angesprochen:

-       Hinweis, dass für die Gemeinde Kreßberg noch kein kommunales Starkregenrisikomanagement vorliegt. Mögliche Gefahren infolge von Starkregen sind für die Maßnahme nicht abschätzbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar

-       Umweltbericht

Die wesentlichen Inhalte sind:

Die Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung), die zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen, die Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten, Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, die Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen.

-       spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Die wesentlichen Inhalte sind:

Vorkommen von zwei Fledermausarten im Untersuchungsgebiet. Vorkommen zahlreicher Vogelarten u. a. Rotmilan.

-       Untersuchung zur Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch.

Die wesentlichen Inhalte sind:

In der Eingriffsregelung wurden die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume, Boden, Wasser, Fläche, Klima, Luft hinsichtlich ihres Bestandes untersucht und die Auswirkungen des Eingriffs auf diese Schutzgüter ermittelt. Die untersuchten Schutzgüter Mensch sowie Kultur- und Sachgüter sind nicht Gegenstand der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Besondere Auswirkungen hat das Vorhaben auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Um diese zu mindern und auszugleichen werden Maßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich im Bebauungsplan und zum Ausgleich externe Maßnahmen festgesetzt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse

gemeindeverwaltung@kressberg

übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Kreßberg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.kressberg.de/home/aktuelles/auslegungsunterlagen/ eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.

Kreßberg, 10.09.2024

gez. Mürter-Mayer,
Bürgermeisterin

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften "Hofwiesen II" in Bergbronn