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Neutralitätsgebot der Gemeinde bei Landtagswahlen – Information zur Handhabung von Parteiflyern im Mitteilungsblatt | 20.02.2026

Im Vorfeld von Landtagswahlen kommt immer wieder die Frage auf, wie sich die Gemeinde im Hinblick auf politische Parteien und Wahlwerbung zu verhalten hat. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt die Gemeinde dem sogenannten Neutralitätsgebot. Dieses verpflichtet staatliche Stellen, sich im Wahlkampf parteipolitisch neutral zu verhalten.

Was bedeutet das Neutralitätsgebot?

Das Neutralitätsgebot ergibt sich aus den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Chancengleichheit der Parteien sowie der freien und gleichen Wahl. Staatliche Organe – und damit auch Gemeinden – dürfen keine Partei bevorzugen oder benachteiligen. Sie dürfen insbesondere ihre amtlichen Ressourcen nicht einsetzen, um Einfluss auf den Wahlkampf zu nehmen. Für das gemeindliche Mitteilungsblatt bedeutet dies: Es darf nicht zur Unterstützung oder gezielten Benachteiligung einzelner Parteien genutzt werden.

Umgang mit Parteiflyern im Mitteilungsblatt

Das Mitteilungsblatt ist ein amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde. Da es neben amtlichen Bekanntmachungen auch Raum für Anzeigen und Beilagen bietet, gelten klare rechtliche Maßstäbe:

Die Gemeinde darf keine Auswahl nach parteipolitischen Kriterien treffen. Wird einer Partei die Möglichkeit eingeräumt, einen Flyer als Beilage zu veröffentlichen, muss diese Möglichkeit grundsätzlich allen zur Wahl zugelassenen Parteien zu gleichen Bedingungen offenstehen. Die Bedingungen (z. B. Format, Fristen, Kostenregelung) müssen transparent, sachlich gerechtfertigt und für alle gleich sein.

Eine unterschiedliche Behandlung einzelner Parteien wäre mit dem Neutralitätsgebot nicht vereinbar und könnte gegen den Grundsatz der Chancengleichheit im Wahlkampf verstoßen.

Alle zur Landtagswahl zugelassenen Parteien werden bei entsprechender Anfrage gleichbehandelt. Für den Inhalt und die Gestaltung der Flyer sind ausschließlich die jeweiligen Parteien verantwortlich.

Information statt Einflussnahme

Es ist wichtig zu betonen: Die Zulassung von Parteiflyern als Beilage stellt keine inhaltliche Unterstützung oder politische Stellungnahme der Gemeinde dar. Sie erfolgt ausschließlich vor dem Hintergrund der rechtlichen Verpflichtung zur Gleichbehandlung und Neutralität. Mit dieser Vorgehensweise trägt die Gemeinde dazu bei, faire Wettbewerbsbedingungen im demokratischen Prozess zu gewährleisten und zugleich die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Bei Fragen zum Verfahren können sich Parteien und Bürgerinnen und Bürger gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.