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Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern | 19.03.2026

Das Verbrennen von Reisig und holzigen Abfällen als „Osterfeuer“ ist mancherorts Brauch. Um schädliche Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden, sind für das Abbrennen solcher Feuer jedoch einige Punkte zu beachten.
 

-          Reisighaufen bieten zahlreichen Tieren wie Kleinsäugern und Vögeln eine willkommene Deckung, Behausung sowie je nach Jahreszeit und Witterung Nistmöglichkeit. Reisig und Holzmaterial darf daher erst unmittelbar vor dem Verbrennen zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Reisighaufen, die bereits längere Zeit liegen, sind vor dem Verbrennen vorsichtig umzusetzen, aufgefundene Tiere sind in einen neuen und sicheren Unterschlupf zu bringen.

-          Osterfeuer sollen grundsätzlich auf weitestgehend vegetationsarmen Flächen abgebrannt werden. Es ist darauf zu achten, dass sich in der näheren Umgebung keine geschützten Biotope befinden. Selbstverständlich muss der Grundstückseigentümer einverstanden sein.

-          innerorts sind keine offenen Feuer über 1 m Durchmesser erlaubt! Generell sind bei offenen Feuern folgende Mindestabstände zu beachten: 200 m von Autobahnen, 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, und 50 m von Gebäuden und Baumbeständen. (Im Wald gilt lediglich für Schlagabraum, der aus forstwirtschaftliche Gründen verbrannt werden soll, eine Ausnahme – dieser darf unter Beachtung größter Sorgfalt auch im Wald verbrannt werden)

-          Keine Feuer bei starker Trockenheit und starkem Wind.

-          Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz- und Reisigmaterial verwendet werden.

-          Die Reste der Brennmaterialien sind zur Schonung des Landschaftsbildes unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.


Die Feuer müssen bis zum vollständigen Erlöschen ständig beaufsichtigt werden!
Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.


Da die Feuerwehr-Leitstelle keine Meldungen mehr von beabsichtigten Feuern entgegen nimmt, kann ein Ausrücken der Feuerwehr bei einem eventuellen Fehlalarm leider nicht ausgeschlossen werden.