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Was Maibaumaufsteller beachten müssen | 29.04.2026

In vielen Ortschaften ein beliebter Brauch: das traditionelle Maibaumaufstellen!

Wir freuen uns darüber sehr!

Dazu einige Hinweise:

Es besteht hier für die Aufsteller Versicherungsschutz, wenn die jeweilige Gruppe dies im Auftrag für die Gemeinde erledigt. Den bisherigen Gruppen wird hiermit wieder der Auftrag entsprechend erteilt.

Neue Gruppen melden sich bitte bei Frau Grünzweig, Tel. 9880-0.

Dies betrifft nicht die Maibäume auf Privatgrund.


Haftpflichtversicherung

Abgedeckt sind Haftpflichtfälle aus dem Aufstellen des Baumes und die persönliche Haftpflicht der aufstellenden Personen.


Unfallversicherung

Hier sind alle ehrenamtlich tätigen Aufsteller über die Unfallkasse Baden-Württemberg versichert.

Es sind jedoch immer die üblichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beachten. Es besteht Verkehrssicherungspflicht.