1. Verrechnungssätze für Personalkosten
1.1 für einen Angehörigen der Feuerwehr je Person und Stunde (ohne 1.2) 15,20 €
1.2 Reinigung, Prüfung und Reparaturen der Ausrüstung z.B. nach Unfällen mit Öl oder sonstigen gefährlichen Gütern oder nach Benutzung der Atem -bzw. Gasschutzgeräte werden nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet s. 1.1
1.3 Feuersicherheitsdienst nach § 2 Ziffer 2 je Angehöriger der Feuerwehr und Stunde 15,20 €
1.4 für in Bereitschaft stehende, aber nicht abgerückte FW-Angehörige je Person und Stunde kostenfrei
Für die genormten Fahrzeuge gelten die Pauschalsätze der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw vom 18.03.2016) in der jeweils aktuell geltenden Fassung; zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Satzung: 2. Grundvergütung für Fahrzeuge je Einsatz
2.1 Tanklöschfahrzeug 8/18 (vergleichbar TLF 2000) 95,-- €
2.2 Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF/10 135,-- €
2.3 Löschgruppenfahrzeug LF 8 (vergleichbar LF 10) 120,-- €
2.4 Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) 43,-- €
2.5 Einsatzleitwagen (ELW 1) 34,-- €
2.6 Gerätewagen Transport (GW/T 3500 kg) 20,-- €
2.7 Kilometerpauschale - TLF 8/18, LF 8, HLF 10 2,-- €
2.8 Kilometerpauschale – GW/T, TSF, ELW 1 1,-- €
3. Sonstiges: Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen.
3. Betriebskosten (je Stunde) 3.1 Stromaggregate 3.1.1 5 KVA tragbar 12,50 €
3.2 Pumpen 3.2.1 Feuerlöschkreiselpumpe FP vom LF 8 40,-- € 3.2.2 Tragkraftspritze TS 8/8 30,-- € 3.2.3 Flüssigkeitssauger 20,-- € 3.2.4 elektrische Tauchpumpe 12,50 €
3.3 Rettungsgeräte und technische Geräte 3.3.1 Stihl Motorkettensäge 17,50 € 3.3.2 Trennschleifmaschine 10,-- € 3.3.3 Hebekissen pneumatisch 15,-- € + Flaschenfüllung 3.3.4 Scheinwerfer RW 2 7,50 € 3.3.5 Ölbinder + Entsorger Materialkosten
3.3.6 Dampfstrahlgerät 25,-- €
3.4 Feuerlöschgeräte 3.4.1 Schaumerzeuger 12,50 € 3.4.2 A-Saugschlauch pro Einsatz 7,50 € 3.4.3. B-C-Druckschlauch pro Einsatz 7,50 € 3.4.4 Pulverlöscher Materialkosten 3.4.5 Schaummittel Mixol Materialkosten
3.5 Schutzanzüge (Reinigen/Prüfen) 3.5.1 Hitzeschutzanzug 25,-- €
3.6 Behälter 3.6.1 Edelstahlbehälter 500 l 25,-- € 3.6.2 Kunststoffbehälter 80 l 15,-- € Das aktuelle Feuerwehrgesetz sieht keinen Gemein- und Verwaltungskostenzuschlag vor. Die Abrechnung von Verwaltungsleistungen richtet sich nach der örtlichen Verwaltungsgebührensatzung (KAG). |