Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 09. März 2015

 

Bebauungsplan "Obere Schanze", Mariäkappel:
Vorstellung der Planung, Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss

Jens Fuhrmann vom Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall, der den Bebauungsplanentwurf erstellt hat, war in der Sitzung anwesend. Er ging darauf ein, dass die ersten Vorentwürfe bereits vor etlichen Jahren entstanden sind, das Verfahren aber bisher nicht vorangetrieben wurde, da noch genügend Bauplätze in Haselhof vorhanden waren.

Nun gibt es aber kaum noch freie Bauplätze, und die Erschließung neuen Baulandes ist notwendig.

Seit der Erstellung der ersten Entwürfe hat sich die Art zu Bauen geändert. Die Festsetzungen im Bebauungsplan Obere Schanze sollen dem Rechnung tragen. So werden neben Satteldächern auch Pultdächer und Häuser in „Toskana-Stil“ zulässig sein, und der heute oft gewünschte Vollausbau des Dachgeschosses wird durch eine höhere zulässige Außenwandhöhe und Firsthöhe berücksichtigt. Die Bauplatzgrößen gehen von knapp 600 m² bis 830 m² und die „Baufenster“ (= überbaubare Fläche) sind recht groß. Auch sind die Festsetzungen nicht mehr so eng wie in früheren Bebauungsplänen – bei den Bauformen wird so eine relativ große Varianz ermöglicht.

Bei der vor einigen Jahren durchgeführten Flurneuordnung wurde der am Gebiet entlang führende Weg gleich so gebaut, dass er die Grenze zur freien Landschaft bildet.

Vom Baugebiet sollen drei Fußwege abgehen: nach Süden (zur Straße „Obere Schanze“), nach Westen auf den landwirtschaftlichen Weg und nach Norden zur Landesstraße 1066. Die Erschließung für Fahrzeuge erfolgt ausschließlich über die Landesstraße. Eine Anbindung für Fahrzeuge zur „Oberen Schanze“ ist nicht eingeplant, da diese Straße recht eng ist. Der Hauptverkehr wird voraussichtlich ohnehin Richtung Crailsheim gehen.

Das Baugebiet ragt mit einem kleinen Teil in das Landschaftsschutzgebiet „Trutenbachtal“, mit der Naturschutzbehörde ist jedoch abgesprochen, dass hierfür eine Befreiung möglich ist.

Da das Gebiet sehr groß ist (47 Bauplätze), sind erhebliche naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen notwendig, die im weiteren Verfahren noch geplant werden müssen. Auch sind für vier Feldlerchenpaare, die ihren Brutplatz verlieren, als Ausgleich „Lerchenfenster“ in Getreidefeldern anzulegen, für Fledermäuse und für Stare sind ebenfalls Ausweichquartiere zu schaffen.

Die Abwasserbeseitigung muss noch geplant werden, voraussichtlich wird im Trennsystem entwässert. Ob das Schmutzwasser noch von der Kläranlage Wüstenau verkraftet werden kann, oder nach Riegelbach eingeleitet werden muss (dann müsste es ein Stück weit gepumpt werden), muss noch geprüft werden

Da es sinnvoll ist, eine zukünftige Erweiterung des Gebietes nach Süden gleich einzuplanen, soll der Plan insoweit geändert werden, als eine Fläche für die spätere straßenmäßige Anbindung Richtung Süden zurückbehalten wird.

Als nächster Schritt erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden. Hierfür ist eine Bürgerversammlung vorgesehen. Dann können Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht werden. Über diese und die erforderlichen Naturschutz­maßnahmen muss dann anschließend erneut der Gemeinderat beschließen.

Da auch in anderen Ortsteilen kaum noch Bauplätze vorhanden sind, soll demnächst eine Rundfahrt durch die Gemeinde durchgeführt werden, um festzulegen, wie die bauliche Entwicklung weitergehen soll.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgestellten Entwurf für den Bebauungsplan „Obere Schanze“ zu und beschloss, das weitere Verfahren (frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange) auf dieser Grundlage durchzuführen.

 

Änderung der Gebührenordnung für die Turn- und Festhallen

Die Gebühren für die Benutzung der Hallen und der Vereinszimmer sind seit 2008 unverändert. Aufgrund der Kostenentwicklung (beispielsweise sind sowohl die Energie- als auch die Personalkosten gestiegen), sollten die Gebühren moderat angepasst werden.

Die neuen Benutzungsgebühren für die Hallen und Vereinszimmer erhöhen sich um 10 bis 30 Euro (die Gebühren im Einzelnen: siehe Abdruck der neuen Gebührenordnung in diesem Mitteilungsblatt). Bei der Halle Waldtann, die ein „Betrieb gewerblicher Art“ ist, kommt zu den Gebühren noch die Mehrwertsteuer hinzu.

Auch der Stromkostenersatz wird von 20 auf 30 ct / kWh erhöht, die Heizkostenpauschale im Winterhalbjahr steigt um 10 € auf 55 €, und die Reinigungspauschale steigt um 20,- € an. Die Benutzung der mobilen Bühne in Marktlustenau wird ebenfalls etwas teurer. Da bei den immer häufiger stattfindenden Familienfeiern (hauptsächlich Hochzeiten) die Nutzung der Hallen, Küchen und WC‘s sehr intensiv ist, sollte die Miete hierfür noch etwas stärker angehoben werden – bisher gab es einen Aufschlag von 50 % für diese Feiern, nun sollen es 75 % sein.

Die Hallennutzung durch die Vereine und die Volkshochschule wird pro Stunde um 50 ct teurer und kostet dann 4,- €.

Die neuen Gebühren sollen ab 01.07.2015 gelten.

Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Hallengebühren einstimmig zu.

 

Anpassung der Eintrittspreise für das Freibad Bergertshofen

Auch beim Freibad Bergertshofen liegt die letzte Preiserhöhung bereits um Jahre zurück - seit 2009 sind die Preise unverändert. Von der Verwaltung wurde daher eine Erhöhung vorgeschlagen, unter dem Gesichtspunkt „Kinderfreundlichkeit“ allerdings nur für die Erwachsenen, die Eintrittspreise für Kinder sollen unverändert bleiben.

Die Tageskarten kosten dann für Erwachsene 3,50 € (bisher 3,- €), für Kinder bleibt es bei 1,50 €. Die Zehnerkarte steigt für Erwachsene von 24 auf 26 € (Kinder 12,- €), und die Jahreskarte für Erwachsene kostet statt 40 € nun 45,- €, für Familienkarten steigt der Preis von 80 auf 90, €. Kinderjahreskarten kosten weiterhin 20,- €.

Auf eine Anregung aus dem Gemeinderat, eine günstigere Abendkarte einzuführen verwies der Vorsitzende auf den hohen Abmangel des Freibads (jährlich rund 100.000 €), im Übrigen haben die meisten Abendschwimmer ohnehin Jahreskarten.

Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung zu.

 

Bestellung von Frau Carolin Hauber zur Standesbeamtin

Der Standesamtsbezirk Kreßberg hat ab 01.04.2015 eine weitere Standesbeamtin: Frau Carolin Hauber wurde vom Gemeinderat zur Standesbeamtin bestellt. Die Voraussetzungen sind erfüllt – Frau Hauber hat die Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte (ein Standesbeamter muss nicht unbedingt Beamter sein), sie hat den zweiwöchigen Grundlehrgang bei der Fachakademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf besucht und die Prüfung bestanden, und seit einem Vierteljahr im Standesamt mitgearbeitet. Somit kann auch sie ab April Trauungen vornehmen und andere Personenstandsfälle beurkunden.

 

Errichtung von Ballfangzäunen durch den GSV Waldtann; Nutzungsrecht

Der GSV möchte bei dem Ausweich-Fußballplatz auf dem Streitespan (besser bekannt als „Golanhöhe“) Ballfangzäune errichten. Ehe diese Investition getätigt wird, hat der Verein um eine schriftliche Bestätigung gebeten, den Platz mindestens für die kommenden zehn Jahre nutzen zu dürfen. Der Gemeinderat stimmte der Erteilung dieses Nutzungsrechts zu.

 

Bekanntgabe des Haushaltserlasses

Der Haushaltsplan für 2015 wurde bereits vom Landratsamt geprüft, der Fachbeamte für das Finanzwesen gab den Haushaltserlass bekannt:

Das Landratsamt hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt, die vorgesehenen Kreditaufnahmen, Kassenkredite und Verpflichtungsermächtigungen ge­nehmigt, und bestätigt, dass die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes keine Anstände ergeben hat.

In den allgemeinen Prüfungsbemerkungen wurde der Gemeinde eine geordnete Haushaltsführung bestätigt. Das angestrebte Ziel für 2015 – einen Sparhaushalt ohne neue Schulden zu verwirklichen – habe gute Aussichten auf Erfolg.

Diese positive Finanzlage verdanke die Gemeinde einer „stringenten Strategie der Haushaltskonsolidierung“ mit fortlaufender Aufgabenkritik, strikter Ausgabendisziplin, und angemessener Einnahmenausschöpfung, und zur Erhaltung der dauerhaften Leistungsfähigkeit sei es empfehlenswert, diesen eingeschlagenen Entschuldungskurs weiterzuführen.

 

Sonstiges

Der Vorsitzende gab den Ausgang eines Rechtsstreits zwischen einem Landwirt und einem Jagdpächter, bei dem die Jagdgenossenschaft als „Streithelferin“ beigetreten war, bekannt. Die Klage auf Wildschadensersatz wurde vom Amtsgericht Crailsheim abgewiesen.

Der Fachbeamte für das Finanzwesen berichtet, dass der Verkauf des gebrauchten MB-Tracs und des Streugeräts (in der letzten Sitzung beschlossen) inzwischen abgewickelt ist, für die Geräte konnten noch 16.500 € erzielt werden.

 

Bürgerfragestunde

Es waren 12 Bürger anwesend. Die Fragen betrafen nochmals den Bebauungsplan Obere Schanze und die Straßenreinigung am Lindenbrunnen.