Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2014

Bebauungsplan Tempelhof

a) Abwägung über die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

b) Satzungsbeschluss

 

Der Vorsitzende ging zunächst auf die Besonderheiten beim Bebauungsplan Tempelhof ein – besonders ist zum einen, dass der Bebauungsplan mit 18,8 ha sehr großflächig ist und ein ganzes Dorf umfasst, zum anderen, dass die sonst üblichen einschränkenden Festsetzungen auf ein Minimum beschränkt werden sollen, um der Situation am Tempelhof gerecht zu werden und der Gemeinschaft am Tempelhof die gewünschten Entwicklungsmöglichkeiten zu ermöglichen.

Daher ergab sich im Aufstellungsverfahren viel Klärungsbedarf, weshalb seit dem Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan bereits über zwei Jahre vergangen sind. Beispielsweise mussten ökologische Gutachten erstellt werden, wofür die Beobachtung der Flora und Fauna über ein Jahr hinweg erforderlich war.

In diesem Ortsteil hat, seit die Gemeinschaft Schloss Tempelhof dort ansässig wurde, eine sehr dynamische Entwicklung begonnen – es sind bereits 120 Einwohner dort wohnhaft, Tendenz weiterhin steigend, und darüber hinaus sind ständig viele Besucher / Gäste / Seminarteilnehmer anwesend.

Der Flächenbedarf ist also wesentlich größer, als nach den „Kennzahlen“, die vom Regionalverband bzw. Regierungspräsidium zugrunde gelegt werden, zu erwarten wäre. Die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums und des Regionalverbands enthalten daher Bedenken wegen der Größe der überplanten Fläche. An der Größe des überplanten Bereichs soll jedoch nach dem Willen des Gemeinderats festgehalten werden, eben um der guten Entwicklung am Tempelhof Rechnung zu tragen.

Weitere Bedenken des Regionsverbands und des Regierungspräsidiums betrafen die Möglichkeit der „Agglomeration“ (= Ansammlung) von Verkaufsflächen – da in einem Dorfgebiet auch Einzelhandel zulässig ist, wäre es aufgrund der Großflächigkeit des Bebauungsplans theoretisch möglich, dass mehrere Geschäfte entstehen, die zusammen die Grenze des großflächigen Einzelhandels von 800 m² Verkaufsfläche überschreiten. Dies würde jedoch den Zielen der Raumordnung zuwiderlaufen. Zwar ist eine solche Entwicklung in der Realität kaum zu befürchten, aber auf diese Bedenken hin wurde Einzelhandel nicht im ganzen Bebauungsplangebiet, sondern nur auf einer kleinen Fläche zugelassen.

Weitere Bedenken betrafen das im Norden des Gebiets vorgesehene Sondergebiet „Naturerfahrung“, da hier die bisher noch einzig freie Sicht auf die Schlossanlage in Anspruch genommen wird. Hier ist „temporäres“ Wohnen in Pfahlhäusern, Weidenhäusern oder Erdhäusern vorgesehen. Damit das denkmalgeschützte Ensemble nicht beeinträchtigt wird, wird in der Sichtachse auf das Schloss die Höhe der baulichen Anlagen auf 7,50 m begrenzt.

Der Gemeinderat traf die erforderlichen Abwägungen zu allen vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschloss den Bebauungsplan Tempelhof sowie die örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Damit der Bebauungsplan rechtskräftig werden kann, ist zunächst noch die Genehmigung des Landratsamts erforderlich.

 

 

 

Bebauungsplan Neuhaus

Die Beratung zum Bebauungsplan Neuhaus wurde vertagt, da hier noch Klärungsbedarf besteht.

 

Inkraftsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplans Ruhefeld I

Der Bebauungsplan Ruhefeld I, der sich auf die Grundstücke rund um den Panoramaweg erstreckt, wurde bereits 1972 erlassen. Auf zwei Grundstücken dieses Bebauungsplans waren „Terrassenhäuser“ vorgesehen – Häuser mit drei Vollgeschossen, am Hang entlang versetzt. Vermutlich gab es dann aber keinen Bedarf für derartige Häuser, weshalb der Bebauungsplan 1980 geändert wurde und normale Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung zugelassen wurden. Nach dieser geänderten Planung wurden die Grundstücke auch bebaut. Nun kam heraus, dass diese Änderungsplanung nie zu Ende geführt wurde und der geänderte Bebauungsplan somit nicht rechtskräftig ist. Um dies zu bereinigen, fasste der Gemeinderat nochmals den Aufstellungsbeschluss für diese „1. Änderung“ und beschloss, das Bebauungsplanverfahren, da es die Grundzüge der Planung nicht berührt, im vereinfachten Verfahren durchzuführen.

 

Verlängerung der Krippenöffnungszeiten und Festsetzung der Elternbeiträge für die längere Betreuungszeit

Nachdem die Kinderkrippe zunächst mit Öffnungszeiten von 7:00 bis 13:00 Uhr in Betrieb ging, die später auf täglich 7:00 bis 15:00 Uhr ausgedehnt wurden, steht nun eine erneute Ausweitung der Öffnungszeiten an. Für Kinder, deren Eltern ganztags arbeiten, reicht die Betreuung bis 15:00 Uhr nicht aus. Vonseiten der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, ab 1. September bis 16:30 Uhr zu öffnen. Die maximal mögliche Betreuungszeit in der Kinderkrippe beträgt dann täglich bis zu 9 ½ Stunden. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag einstimmig zu.

Die Elternbeiträge werden entsprechend der längeren Betreuungszeit angepasst – für ein Kind, das die Zeit von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr voll ausnutzt, muss dann ein monatlicher Beitrag von 343,- € bezahlt werden. Für bis zu 6 Stunden täglicher Betreuung kostet ein Platz ab September 217,- € für 6 – 8 Stunden 289 €. (Dies sind die Beiträge, wenn ein Kind der Familie eine Kindertagesstätte besucht – die Vergünstigungen für Geschwisterkinder gelten entsprechend wie bisher)

 

Ablösung der Erschließungsbeiträge für die Straße „Im Klingenfeld“ in Marktlustenau

Die Straße „Im Klingenfeld“ in Marktlustenau wurde noch von der Altgemeinde Marktlustenau als Baustraße hergestellt. In den letzten Wochen erfolgte der Endausbau. Bis auf kleinere Restarbeiten ist die Straße fertiggestellt.

Verschiedene Grundstückseigentümer haben bis jetzt nur einen Teilerschließungsbeitrag für die Baustraße entrichtet. Nach dem Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg und unserer Erschließungsbeitragssatzung müssen diese Anlieger zum Erschließungsbeitrag für den Endausbau herangezogen und veranlagt werden.

Der Fachbeamte für das Finanzwesen erläuterte, dass seit Anfang der Achtziger Jahre in Kreßberg der Erschließungsbeitrag stets vor der endgültigen Entstehung abgelöst wird. Diese Praxis hat sich bewährt und es empfiehlt sich deshalb auch hier, so zu verfahren.

Mit dem Abschluss der Vereinbarung haben beide Seiten Klarheit über die Beitragshöhe. Langwierige Widerspruchs- bzw. verwaltungsgerichtliche Verfahren werden vermieden.

Die betroffenen Eigentümer wurden in einer Besprechung über die Sach- und Rechtslage informiert, alle betroffenen Eigentümer erklärten ihre Zustimmung zu einer Beitragsablösung.

Die Beitragsberechnung für den Endausbau ergibt einen Ablösungsbetrag von 6,04 €/m² Grundstücksfläche.

Der Gemeinderat stimmte zu, dass die Verwaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern Ablösungsvereinbarungen abschließt.

 

Abbruch des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses und des früheren Schulhauses in Waldtann im Zuge des laufenden Sanierungsverfahrens

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme Waldtann endet am Jahresende 2014. Solange ist es noch möglich, bei Abrissen im Sanierungsgebiet die Förderung zu erhalten. Da sowohl das alte Schulhaus, als auch das alte Feuerwehrmagazin im Sanierungsgebiet liegen, und beide Gebäude für die Gemeinde keinen Nutzen mehr haben, wäre dies eine gute Chance, die Flächen sehr kostengünstig freizulegen. Für die Fläche, auf der die Schule steht, besteht ja die Überlegung, dort den Kindergarten neu zu bauen, und an der Stelle des Feuerwehrmagazins wäre ein Senioreneinrichtung oder ein Pflegeheim denkbar. Die Lage – zentral aber ruhig – wäre für eine solche Einrichtung optimal.

Für die Schule bestand im Gemeinderat Einigkeit darüber, dass ein Abriss sinnvoll ist. Beim Feuerwehrmagazin wurde kontrovers diskutiert; für dieses Gebäude, das in noch keinem allzu schlechten Zustand ist, wäre auch eine Veräußerung denkbar. Es wäre als Werkstatt oder Maschinenhalle noch gut nutzbar.

Die endgültige Entscheidung soll in der nächsten Sitzung gefällt werden, bis dahin werden noch Angebote über die Abbruchkosten eingeholt 

 

Sonstiges

Der Vorsitzende erklärte, dass die erste Sitzung des neugewählten Gemeinderats voraussichtlich Ende Juli stattfinden wird – der Wahlprüfungsbescheid des Landratsamts ist zwischenzeitlich eingegangen, es gab keine Beanstandungen, die Wahl ist gültig. Auch sind keine Hinderungsgründe bei den Gewählten ersichtlich, die gegen einen Eintritt in den Gemeinderat sprechen würden. Die Verabschiedung und Ehrung der ausscheidenden Gemeinderäte wird im September im Rahmen einer Bürgerversammlung erfolgen.

Anfragen aus der Mitte des Gemeinderat betrafen den Jugendbauwagen bei Oberstelzhausen, und die Verschmutzung von Kinderspielplätzen mit Müll und Scherben, und aus der Bürgerschaft wurde das Problem von auf der Unteren Hirtenstraße verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen vorgebracht.