Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 07.10.2013

Bericht über das Kinderferienprogramm 2013 

Das Kinderferienprogramm wurde diesen Sommer bereits zum 18. Mal von der Gemeinde organisiert. Die Angebote der verschiedenen Vereine und Organisationen, zum Teil auch von Privatpersonen kommen immer sehr gut an. Da diese mit viel ehrenamtlichem Engagement erbracht werden, können sie sehr kostengünstig, teils sogar kostenlos angeboten werden.

Allerdings macht sich beim Kinderferienprogramm seit einigen Jahren die sinkende Kinderzahl ebenso bemerkbar, wie auch in den Kindergärten und in der Schule. Die „Rekordzahlen“ vergangener Jahre sind in weiter Ferne. 2013 haben insgesamt 138 Kinder am Ferienprogramm teilgenommen (Rekord waren im Jahr 2005 249 Kinder). Da die meisten Kinder mehrere Termine besuchten, lag die Zahl der Teilnahmen bei 330 (im Rekordjahr 1997 waren es 786 Teilnahmen!). Insgesamt wurden 26 Veranstaltungen durchgeführt, Rekord war hier 43 im Jahr 2009.

Trotz der leider sinkenden Zahlen ist das Kinderferienprogramm eine sehr gute Sache, gerade auch für Kinder, die nicht in den Urlaub fahren können, und für die Vereine auch eine gute Gelegenheit, sich und ihr Angebot beim „Nachwuchs“ bekanntzumachen.

Der Dank von Bürgermeister Robert Fischer galt daher allen, die durch ihre freiwillige Mitarbeit zum Gelingen des Ferienprogramms beigetragen haben.

 

Bericht über die Freibadsaison 2013 

Neben den üblichen Vorbereitungsarbeiten musste vor Beginn der Badesaison zunächst der über 30 Jahre alte Erdtank (Gastank) ausgebaut und durch einen neuen ersetzt werden. Der Bereich um den Tank wurde anschließend neu bepflanzt und mit einem neuen Zaun versehen. Da der neue Tank sehr kostengünstig gemietet werden konnte, hielten sich die Kosten im Rahmen. Für die Entsorgung des alten Tanks fielen 3.000 € an, und die Bauarbeiten wurden vom Gemeindebauhof durchgeführt.

Nach zwei schlechten Jahren (2011 und 2012 lagen die Besucherzahlen weit unter dem Durchschnitt), konnte 2013 die 20.000-Grenze endlich wieder „geknackt“ werden: 22.602 Besucher wurden in dieser Saison im Freibad gezählt. Wegen des sehr nasskalten Wetters im Mai und Anfang Juni wurde zwar der langjährige Durchschnitt (rund 25.000) nicht ganz erreicht, aber dennoch zeigte sich der Fachbeamte für das Finanzwesen Otto Schwarz sehr zufrieden mit dem Verlauf der Badesaison. Nachdem im Mai ganze vier Schwimmer das Freibad besuchten, strömten die Badegäste ab Mitte Juni - allein im Juli waren es 11.497 Besucher. Auch war bei den Zehner- und Jahreskarten ein deutlicher Aufwärtstrend erkennbar.

Insgesamt konnten 38.000 € an Badegebühren eingenommen werden (der Einnahmeansatz von 30.000 € wurde somit weit überschritten), der Fehlbetrag sinkt gegenüber dem Vorjahr um 16.000 € und wird voraussichtlich noch bei etwa 100.000 € liegen. Somit wurde jeder Freibadbesuch von der Gemeinde mit einem Betrag von 4,42 € „subventioniert“, im Vorjahr waren es wegen der geringeren Besucherzahlen 6,20 € pro Freibadbesuch!

Nächstes Jahr wird das Freibad 40 Jahre alt – ein Anlass, noch ein paar Spielgeräte für Kleinkinder anzuschaffen, um die Attraktivität des Bades weiter zu steigern.

 

Ablösung des Erschließungsbeitrags im Gewerbegebiet Gried in Waldtann

Da der Endbelag von Erschließungsstraßen in der Regel erst aufgebracht wird, wenn das Gebiet komplett bebaut ist, wird der Erschließungsbeitrag in Kreßberg für gewöhnlich „abgelöst“ – d.h., die Erschließungskosten werden, soweit sie noch nicht feststehen, hochgerechnet, und beim Grundstücksverkauf gleich auf den Verkaufspreis aufgeschlagen. Die Bauplatzkäufer müssen dann nicht mit späteren Nachforderungen für die Erschließung rechnen, sie wissen von vornherein genau, was der Bauplatz einschließlich Erschließung kostet, und die Gemeinde hat den Vorteil, dass sie das Geld für die Erschließung gleich einnehmen kann, und nicht erst nach der Endabrechnung.

Im Gewerbegebiet Gried sollte nach Ansicht des Fachbeamten für das Finanzwesen ebenfalls so verfahren und der Erschließungsbeitrag abgelöst werden. Im Moment gehören zwar alle Grundstücke der Gemeinde selbst, so dass diese Festlegung nur „innere Verrechnungen“ auslöst. Falls aber ein Gewerbetreibender sich dort ansiedeln möchte, stehen die Grundstückskosten fest, und er kann mit sicheren Zahlen kalkulieren. Auch müssen die auf das Feuerwehrgrundstück entfallenden Kosten entsprechend zugeordnet werden.

Der Gemeinderat stimmte der Ablösung des Erschließungsbeitrags zu und setzte den Ablösebetrag auf 8,77 € je Quadratmeter zulässiger Nutzungsfläche (dies entspricht 13,16 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche) fest. Der kostendeckende Bauplatzpreis (einschließlich Erschließung, Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsbeitrag) liegt somit im Gewerbegebiet Gried bei 27,- €/m².

 

Kalkulation und Festsetzung des Wasserzinses für das Jahr 2014

Da bei der Wasserversorgung weder ein Fehlbetrag noch ein Gewinn entstehen darf, sondern die Gebühren kostendeckend sein müssen, muss die Höhe des Wasserzinses immer wieder überprüft werden. Der Fachbeamte für das Finanzwesen hat daher die Kalkulation für das Jahr 2014 aufgestellt. Erfreulicherweise ist eine Erhöhung des Wasserzinses dieses Jahr nicht erforderlich, der derzeitige Wasserzins in Höhe von 1,94 €/m³ ist weiterhin kostendeckend.

In diesem Zusammenhang wies der Vorsitzende darauf hin, dass auch die steigende Einwohnerzahl durch die Bevölkerungszunahme in Tempelhof dazu beiträgt, dass die Gebühren stabil bleiben. Gerade in der Wasserversorgung sind die verbrauchsunabhängigen „Fixkosten“ – beispielsweise die Kosten zur Unterhaltung des Leitungsnetzes – sehr hoch, und je mehr Einwohner angeschlossen sind, desto niedriger die Kosten für den Einzelnen.

 

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Mariäkappel Südost“

In Mariäkappel wurde eine Bauvoranfrage für ein Grundstück am Ortsrand (östlich des Friedhofs) eingereicht, bei dem nicht eindeutig klar ist, ob es dem Dorfgebiet (Innenbereich) oder dem Außenbereich zuzuordnen ist. Für solche Fälle sieht das Baurecht vor, dass die Gemeinde durch eine Satzung festlegen kann, wo die Grenze zwischen dem Innenbereich, in dem Bauen zulässig ist, und dem Außenbereich (Fläche für die Landwirtschaft, also nicht bebaubar) verläuft.

Der Vorsitzende regte an, die für den Neubau vorgesehene Grundstücksfläche sowie eine Fläche südlich des Friedhofs dem Innenbereich zuzuordnen und die dafür notwendige Satzung aufzustellen. Somit wäre später auch eine evtl. notwendige Friedhofserweiterung leichter zu realisieren.

Der Gemeinderat fasste den erforderlichen Aufstellungsbeschluss, nun wird das weitere Verfahren (Bürgerbeteiligung und Beteiligung von Behörden, wie bei Bebauungsplänen) durchgeführt.

 

Bebauungsplan Crailsheimer Straße II

Das Bebauungsplanverfahren „Crailsheimer Straße II“ für den Lebensmittelmarkt, der ursprünglich östlich des BAG-Marktes gebaut werden sollte, sollte nach Ansicht des Vorsitzenden trotz der geänderten Situation vollends abgeschlossen werden. Der auf der Erweiterungsfläche geplante Lebensmittelmarkt wurde inzwischen in dem von der BAG aufgegebenen Gebäude eröffnet und die Erweiterung wird momentan nicht mehr benötigt. Der Bebauungsplan sollte dennoch aufgestellt werden, dann stünde schnell eine Fläche bereit, falls ein Gewerbetreibender Interesse hätte, dort einen Dienstleistungsbetrieb o.ä. anzusiedeln.

Das Auslegungsverfahren wurde im Sommer durchgeführt, und es wurden keine wesentlichen Einwände gegen die Erweiterung des Gebiets Crailsheimer Straße vorgebracht

Der Gemeinderat stimmte zu, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen bzw. berücksichtigt.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neuhaus“

Der Ortsteil Neuhaus ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausge­wiesen. Nun ist dort der Bau eines Wohnhauses geplant, das vom Landwirtschaftsamt nicht als ein dem landwirtschaftlichen Betrieb dienendes Vorhaben angesehen wird, und somit nicht „privilegiert“ ist. Das Vorhaben ist somit nur zulässig, wenn für die Fläche ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Der Gemeinderat unterstützt das Vorhaben und fasste als ersten Schritt den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neuhaus“.

 

Baurechtsangelegenheiten

In Mistlau soll die Abwärme der bestehenden Biogasanlage zur Container- bzw. Wagentrocknung von Hackschnitzeln, Getreide und Stückholz genutzt werden. Hierfür ist eine Baugenehmigung erforderlich, zu der der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilte.

In Waidmannsberg wurde der Bau einer Halle zur Lagerung von Holz und landwirtschaftlichen Geräten beantragt. Es handelt sich allerdings nicht um ein Vorhaben eines landwirtschaftlichen Betriebs, und das Baurechtsamt hat inzwischen signalisiert, dass eine Genehmigung hierfür nicht erteilt werden kann, da sich das Baugrundstück im Außenbereich befindet. Daher war eine Entscheidung des Gemeinderats hierzu nicht mehr notwendig.

 

Sonstiges:

Personal

Bürgermeister Robert Fischer gab bekannt, dass für die Stelle im Vorzimmer, die durch den Wechsel von Frau Prucha zur Stadt Schrozberg frei wird, Frau Sabine Grünzweig aus Unterampfrach eingestellt wurde.

Annahme von Spenden

Die Kindergärten haben wieder verschiedene Spenden erhalten, der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden zu.

Schule am Kreßberg

Der Vorsitzende berichtete über ein Schreiben des Regierungspräsidiums, das an alle Schulträger verschickt wurde, und in dem es um die zukünftige Schulentwicklung geht. Da das Schreiben erst am Tag der Sitzung einging, wird es in der nächsten Sitzung ausführlich behandelt, vorab wollte der Vorsitzende die Gemeinderäte aber schon über den Inhalt informieren.

Es werde wohl darauf hinaus laufen, dass es in Kreßberg in Zukunft nur noch eine Grundschule gibt, da die nun festgesetzten Voraussetzungen für die angestrebte Einrichtung einer Gemeinschafts­schule (Jahrgangsstärken von mindestens 40 Kindern ohne Ausnahmen) in Kreßberg nicht erreicht werden können. Bisher waren Ausnahmen von der geforderten Kinderzahl zwar noch möglich, die Versuche der Gemeinde der letzten Jahre (Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Kooperation mit Nachbarkommunen, oder Kooperation mit dem Tempelhof – die Schule am Tempelhof als Außenklassen der Schule am Kreßberg) wurden von der Kultusverwaltung leider dennoch abgelehnt. Dabei wurden sowohl die guten Argumente der Schule, als auch die großen Bemühungen, die von Schule, Gemeinde und Eltern bisher erbracht wurden, um die Mittagsbetreuung, das warme Mittagessen usw. auf die Beine zu stellen, leider ignoriert.

Andererseits wurde dem Tempelhof kürzlich eine Werkrealschule als Privatschule mit vorerst 24 Schülern genehmigt, worüber die Gemeinde von der Kultusverwaltung weder informiert, noch dazu angehört wurde. Der Vorsitzende zeigte sich befremdet darüber, dass die Gemeinde bei dem Verfahren in keinster Weise beteiligt wurde.

Er betont aber, dass er keinesfalls gegen die Einrichtung der Schule auf dem Tempelhof ist. Diese Schule sei nicht als Konkurrenz zur Schule am Kreßberg anzusehen, da die Kinder, die dort zur Schule gehen, schon bisher keine staatliche Schule besuchten. Im Gegenteil, die Familien, die nach Tempelhof zuziehen, eben weil es dort nun eine Privatschule mit besonderer Ausrichtung gibt, sind für die Gemeinde sehr positiv. Dennoch wäre es in seinen Augen die bessere Lösung gewesen, die Schule am Kreßberg als Gemeinschaftsschule zu genehmigen mit Tempelhof als „Außenklassen“ der Schule am Kreßberg.

Jedenfalls sei die Vorgehensweise der Kultusverwaltung weit weg von jeglicher „Politik des Gehört Werdens“, die ja sonst so propagiert werde. Und mit Sicherheit werde die Schullandschaft überall im ländlichen Raum ausbluten, denn die nun starr vorgegebenen Bedingungen kann kaum eine ländliche Gemeinde erfüllen. Besonders der Satz, dass nicht mehr alle Schularten in erreichbarer Nähe vorgehalten werden sollen, sondern dass alle Bildungsabschlüsse für die Kinder entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten in erreichbarer Nähe angeboten werden, veranlasst den Vorsitzenden zu der Bemerkung, ob die Kinder auf dem Land wohl weniger fähig und begabt seien.

Das Ziel der Effizienzsteigerung durch große Einheiten wiederspricht auch der seither geforderten Verbesserung des Lehrer-Schüler-Verhältnisses.

Veräußerung eines Grundstücks der Kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken

Das Grundstück, auf dem das Rechenzentrum Heilbronn steht, soll an die Dieter-Schwarz-Stiftung veräußert werden zur Erstellung eines Campus für die dortige Fachhochschule. Dafür soll das Rechenzentrum Heilbronn an anderer Stelle neu gebaut werden. Das Grundstück gehört der Kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken KIVBF (Zusammenschluss der früheren vier Rechenzentren Heidelberg, Freiburg, Karlsruhe und Heilbronn). Die Gemeinde ist Mitglied der KIVBF und somit stimmberechtigt. Der Gemeinderat nahm das Vorhaben zustimmend zur Kenntnis.

Radweg Crailsheim-Mariäkappel

Der Vorsitzende berichtet, dass die Stadt Crailsheim den Radwegebau nach Rudolfsberg nochmals im Stadtrat beraten wird, möglicherweise gebe es doch noch eine Chance auf diese Radwegeverbindung.

Anfragen aus dem Gemeinderat

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde auf ein Schlagloch bei Vehlenberg hingewiesen und angeregt, ob nicht auch eine Volksfestbuslinie nach Kreßberg eingerichtet werden könnte. Eine diesbezügliche Nachfrage der Gemeindeverwaltung vor ein paar Jahren wurde abgelehnt, da diese Linien von den Busunternehmen nur angeboten werden, wenn es rentabel ist, und dies sei in Kreßberg wohl nicht der Fall. Es wird jedoch nochmal ein Anlauf unternommen.