14.02.2005 - Bericht - Gemeinderatssitzung

Bericht aus der Sitzung vom 14. Februar 2005

Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2005 / 2006

Durch das Kindergartengesetz sind die Gemeinden verpflichtet, jährlich einen Kindergartenbedarfsplan aufzustellen bzw. fortzuschreiben. Dieser ist notwendig, um den erforderlichen Umfang der Betreuung festzulegen, und die hierfür benötigten Fachkräfte einplanen zu können. Der Kindergartenbedarfsplan ist jeweils dem Jugendhilfeträger (Landkreis) vorzulegen.

Nach den vorliegenden Geburtenzahlen ist in nächster Zeit damit zu rechnen, dass die Zahl der Kinder im Kindergartenalter zurückgeht - es sei denn, es käme verstärkt zu Zuzügen junger Familien. Insbesondere im Einzugsbereich des Kindergartens Haselhof sinken die Kinderzahlen.

Momentan wird der Kindergarten Haselhof dreigruppig und die Kindergärten Waldtann und Marktlustenau zweigruppig geführt. In Haselhof ist derzeit eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit und zwei Gruppen mit Regelöffnungszeit vorhanden, davon eine integrative Gruppe. Im nächsten Jahr soll wegen der sinkenden Kinderzahl das Personal geringfügig reduziert werden, eine der Regelgruppen wird dann als Halbtagsgruppe geführt. Für die Kinder ändert sich dadurch nichts, da nachmittags ohnehin die Kinder aller Gruppen gemeinsam betreut werden. Dies wird wegen des geringen Nachmittagsbesuchs schon seit Jahren so praktiziert.

In Waldtann bestehen zwei Regelgruppen. Im Jahr zuvor wurde noch eine Gruppe als Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit geführt, aber nachdem die Zeit zwischen 7:00 Uhr und 7:30 Uhr nicht in Anspruch genommen worden war, wurde die Öffnungszeit um diese halbe Stunde gekürzt, wodurch keine zusammenhängende Öffnungszeit von 6 Stunden („verlängerte Öffnungszeit“) mehr gegeben war. Genauso ist es auch im Kindergarten Marktlustenau, wo ebenfalls die verlängerte Öffnungszeit ab 7:00 Uhr mangels Nachfrage nicht mehr angeboten wird. In Marktlustenau werden im nächsten Kindergartenjahr ebenfalls wieder zwei Regelgruppen geführt.

Ob die integrativen Gruppen in Marktlustenau und Haselhof weiterbestehen, hängt jeweils davon ab, ob weiterhin behinderte Kinder die Kindergärten besuchen.

Ein Streitpunkt unter den Kindergartenträgern ist die Einbeziehung von Plätzen in Kindergärten freier Träger (z.B. Waldorfkindergärten) in die Bedarfsplanung der jeweiligen Wohnortgemeinden der Kinder. Nach Ansicht von Bürgermeister Robert Fischer sollten diese jedoch nicht in die Bedarfsplanung aufgenommen werden, solange in der Gemeinde genügend freie Kindergartenplätze vorhanden sind. Die Gemeinde müsste sonst einerseits die nicht belegten Plätze finanzieren und sich noch an der Finanzierung außerhalb gelegener Kindergärten anteilig beteiligen.

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2005/2006 wurde vom Gemeinderat einstimmig wie vorgeschlagen festgestellt.

Erhöhung der Gebühren für Wertermittlungen und Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung

Bereits 1991 hat der Gemeindetag ein neues Muster für die Gutachterausschussgebührensatzung veröffentlicht. Neben verschiedenen klarstellenden Textänderungen gegenüber der bisherigen Satzung geht es bei der Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung im Wesentlichen um die Änderung der Gebührenhöhe für erstellte Wertgutachten.

Angesichts der Kosten, die für die Erstellung der Gutachten anfielen, war eine Erhöhung damals nicht erforderlich. Nun sollen ab 2005 die ehrenamtlichen Entschädigungen der Gutachter voraussichtlich angehoben werden. Außerdem zeigt eine Gegenüberstellung der Kosten und der Gebühreneinnahmen der letzten 5 Jahre, dass die bisher erhobenen Gebühren inzwischen nicht mehr kostendeckend sind. Daher wurde von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, die Gutachterausschussgebührensatzung nun entsprechend dem Muster des Gemeindetags - einschließlich der vom Gemeindetag vorgeschlagenen Gebührenregelung - neu zu fassen.

Zwar bedeutet dies vor allem bei nicht so hochwertigen Grundstücken eine starke Gebührenerhöhung. Jedoch zeigt die Aufstellung der in den letzten fünf Jahren entstandenen Kosten, dass die vorgeschlagenen Gebührensätze angemessen sind, zumal eine Erhöhung der Entschädigung der ehrenamtlichen Gutachter ansteht. Auch ist niemand bei der Beantragung eines Gutachtens an den gemeindlichen Gutachterausschuss gebunden, vielmehr können auch private Sachverständige damit beauftragt werden. Es sollte auch berücksichtigt werden, dass der Aufwand für den Gutachterausschuss bei einem Gebäude mit geringem Wert nicht unbedingt geringer ist, als bei einem höherwertigen Anwesen (eher im Gegenteil – bei alten Häusern gibt es oft keine oder nur lückenhafte Bauunterlagen, so dass der Aufwand bei sehr alten Gebäuden mit geringem Wert oft unverhältnismäßig groß ist), somit ist eine stärkere Erhöhung im unteren Bereich gerechtfertigt.

Der Gemeinderat beschloss daher die Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung.

Vergabe des Planungsauftrags für die Sanierung der Gemeindehalle Haselhof und des Gemeindezentrums

Die Sanierung der Turn- und Festhalle Haselhof steht momentan zwar nicht unmittelbar bevor. Jedoch zeichnet es sich ab, dass das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) auslaufen wird. Da nach Ansicht von Bürgermeister Robert Fischer versucht werden sollte, möglichst noch Fördermittel aus diesem Programm für die Sanierung zu erhalten, muss noch rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt werden, wofür eine Planung vorgelegt werden muss.

In der Vergangenheit hat Architekt Weinrich schon öfters für die Gemeinde gearbeitet (z.B. plante er die Sanierung der Gemeindehalle Waldtann und die Erweiterung des Kindergartens Haselhof), und seine Pläne sind stets sehr gelungen. Daher beschloss der Gemeinderat, Architekt Weinrich zu beauftragen, den Aufwand der notwendigen Sanierungsarbeiten zu erheben, und die Sanierung zu planen. Gegen Jahresende sollte dann ein Zuschussantrag gestellt werden.

Wahl des Gemeinderatsmitgliedes zur Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Bürgermeisters

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat mit Wahlprüfungsbescheid vom 07. Februar 2005 die Bürgermeisterwahl vom 16. Januar für gültig erklärt und festgestellt, dass Bürgermeister Robert Fischer für eine weitere Amtsperiode zum Bürgermeister der Gemeinde Kreßberg gewählt ist. Einsprüche gegen die Wahl wurden nicht erhoben.

Nach § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung hat ein vom Gemeinderat zu wählendes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats zu vereidigen und zu verpflichten.

Der Gemeinderat wählte den stellvertretenden Bürgermeister, Gemeinderat Reinhold Kett, um diese Verpflichtung und Vereidigung vorzunehmen, die voraussichtlich am 11. April stattfinden wird.

Rechtsverordnung zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen

Die hiesigen Gewerbetreibenden sind gegenüber der in Crailsheim oder in benachbarten bayrischen Kommunen beheimateten Konkurrenz stark benachteiligt, da dort zum Teil bis zu vier Mal im Jahr ein verkaufsoffener Sonntag abgehalten wird, während die hiesigen Geschäfte, wenn sie einmal einen Tag der offenen Tür oder ähnliches veranstalten, sich sofort strafbar machen, wenn sie dabei auch nur die Besucher beraten, geschweige denn etwas verkaufen würden.

Daher regte Bürgermeister Robert Fischer an, durch Rechtsverordnung nach § 14 des Ladenschlussgesetzes im Frühjahr und im Herbst je einen verkaufsoffenen Sonntag für die Gemeinde festzusetzen. Interesse an solchen verkaufsoffenen Sonntagen ist von Seiten des Gewerbes bekundet worden.

Der Gemeinderat beschloss daher nach kurzer Beratung einstimmig eine Rechtsverordnung zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen, die in diesem Mitteilungsblatt im Wortlaut abgedruckt ist (s. öffentliche Bekanntmachungen).

Bekanntgaben

Die beabsichtigte Fällung der Linde am Dorfbrunnen Mariäkappel, über die bereits berichtet wurde (s. auch letztes Mitteilungsblatt), wurde vom Vorsitzenden nochmals erörtert. Unter anderem wegen ungenügender Standsicherheit wurde die Fällung von dem Baumspezialisten Dr. Löchner empfohlen.

Eine Ersatzpflanzung ist geplant.

Bekanntgabe des Haushaltserlasses

Bürgermeister Robert Fischer gab den Haushaltserlass des Landratsamts Schwäbisch Hall zum Haushaltsjahr 2005 bekannt.

Das Landratsamt hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung bestätigt. Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde genehmigt. Das Landratsamt stellte fest, dass die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans keine Anstände ergeben hat.

Das Landratsamt wies ausdrücklich auf den weiterhin unabdingbaren strikten Konsolidierungskurs hin. Angesichts des geringen Kostendeckungsgrades beim Bestattungswesen empfiehlt das Landratsamt dringend, die Bestattungsgebühren erneut zu erhöhen. Diese wurden zwar erst vor zwei Jahren erhöht, jedoch liegt der Kostendeckungsgrad immer noch bei unter 40 %. Allerdings schwankt der Kostendeckungsgrad in diesem Bereich von Jahr zu Jahr sehr stark, da er von der Anzahl der Beerdigungen abhängt.

Bekanntgabe des Bescheids der Unfallkasse Baden-Württemberg

Bürgermeister Robert Fischer gab die Höhe der Beiträge bekannt, die die Gemeinde an die Unfallkasse Baden-Württemberg entrichten muss. Dies sind immerhin rund 25.500 € jährlich. Unfallversichert sind damit die Beschäftigten der Gemeinde, die Feuerwehrleute, die Kindergartenkinder und Schüler, Beschäftigte auf Baustellen der Gemeinde, aber auch die Personen, die zuhause beispielsweise Angehörige pflegen.

Bericht über die Sanierungsarbeiten am Schönweiher

Der Vorsitzende berichtete dem Gemeinderat über die in letzter Zeit begonnenen ersten Arbeiten zur Sanierung des Schönweihers: Durch den Frost war es möglich, im Seegrund eine Rinne für den Bach und Entwässerungsgräben zu baggern, damit das Wasser besser abfließen kann. Der See sollte so bis zum Sommer soweit austrocknen, dass es möglich wird, die rund 70 cm starke Schlammschicht abzugraben. Der Schlamm soll nach dem Ausbaggern noch einige Zeit neben dem See lagern, damit er weiter trocknet, ehe er dann von Landwirten auf die Felder verteilt wird. Bei dem Schlamm handelt es sich um von den Äckern eingeschwemmte Erde und Sand, daher ist es unbedenklich, diese Absetzungen wieder auf Feldern zu verteilen. Klärschlamm oder ähnliches wurde in den Schönweiher nie eingeleitet. Aus der Mitte des Gemeinderats kam dennoch die Anregung, evtl. eine Analyse des Schlammes machen zu lassen, da sonst zu befürchten sei, dass die Landwirte, die ihrerseits auch strengen Vorschriften und Kontrollen unterliegen, den Schlamm nicht abnehmen könnten.

Anfragen

In den Anfragen der Gemeinderäte ging es um die Problematik „Hundehaufen“, Unklarheiten bei den Wasserabrechnungen 2004, um von Privaten aus Eigeninitiative auf öffentlicher Fläche gepflanzte Bäume und um das Landessanierungsprogramm in Waldtann.

Bürgerfragestunde

Es waren 5 Bürger anwesend. Fragen wurden nicht gestellt.