Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14.03.2011

Energetische Sanierung des Kindergartens Haselhof – Vorstellung der Planung und Vergabe der Bauarbeiten

Architekt Weinrich aus Crailsheim, der mit der Planung der Kindergartensanierung beauftragt ist, stellte dem Gemeinderat seine Planung vor. Saniert werden muss der Altbauteil des Kindergartens. Die erst vor wenigen Jahren errichtete dritte Gruppe ist von den Arbeiten ausgenommen. Die frühere Verwaltungsstelle Haselhof wird dagegen in die Arbeiten einbezogen. Sie wird schon seit einiger Zeit vom Kindergarten mitbenutzt, und soll im Zuge der Sanierung eine Verbindung zum Kindergarten erhalten (bisher muss man das Gebäude verlassen um in diese Räume zu gelangen). Falls später eine Kinderkrippengruppe in Haselhof eingerichtet wird, können diese Räume einbezogen werden.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung über eine Kinderkrippe kann mit den Arbeiten nicht abgewartet werden, da die Zuschüsse für die energetische Sanierung im Sommer abge­rechnet werden müssen. Da die Sanierungsarbeiten jedoch die Außenhülle betreffen und die Einrichtung einer Kinderkrippe später dann nur die Innenausstattung, ist dies kein Nachteil.

Der bisher mit Flachdach ausgeführte Teil (Nebenräume und Gang) wird ein flach geneigtes Pultdach erhalten (mit Neigung zur Gebäudemitte, gegenläufig zu den vorhandenen Pultdächern der Gruppenräume), so dass die Dachform dann dem Neubauteil entspricht. Die vom bisherigen Flachdach vorhandenen Einläufe können belassen werden. Die Isolation erfolgt durch Aufbringen von Steinwolle auf das alte Flachdach. Die Fassade erhält einen Vollwärmeschutz. Die eternitverkleidete Attika wird dann mit Profilblech ausgeführt. Die bisherige asbesthaltige Dacheindeckung und Giebeleindeckung wird entfernt.

Bei der ehemaligen Verwaltungsstelle wird die fensterlose Südwand zur Kletterwand. Der dort geplante Sandkasten ist dann zugleich Fallschutz.

Das Gebäude ist nicht unterkellert; die „Kältebrücke“ Fußboden wird durch Drainage und Wärmedämmung rund um das Gebäudefundament (bis ½ m Tiefe) isoliert. Der Wärmeschutz des Gebäudes wird nach der Sanierung den heutigen Anforderungen entsprechen.

Die Arbeiten wurden bereits ausgeschrieben. Da die VOB bei diesen Summen beschränkte Ausschreibung zulässt, wurden hauptsächlich Kreßberger Handwerker beteiligt.

Für die Verglasung und den Sonnenschutz erhielt die Firma Wolz, Waldtann, den Zuschlag, die Dachdeckerarbeiten und Wandverkleidung mit den damit verbundenen Abbrucharbeiten wird die Firma Feudel, Waldtann, ausführen. Für den Fassadenvollwärmeschutz und die Malerarbeiten kam das günstigste Angebot von der Firma Lerner, Rudolfsberg, und die Tiefbauarbeiten und Perimeterdämmung wurde an die Firma Hofmann, Marktlustenau, vergeben.

Die Gesamtkosten für die energetische Sanierung des Kindergartens Haselhof werden nach den vorliegenden Angebotspreisen bei etwa 180.000 € liegen.

Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung und der Vergabe der Arbeiten an die vorgeschlagenen Firmen einstimmig zu.

 

Vorstellung des Planentwurfs zum Neubau des Feuerwehrhauses Süd

Mit der Planung des Feuerwehrhauses Süd ist Architekt Günter aus Schnelldorf beauftragt, der auch schon das Feuerwehrgebäude in Haselhof geplant hat. Der Neubau in Waldtann erfolgt zur Umsetzung der Feuerwehrkonzeption, die die Zusammenlegung der früher vier zu nur noch zwei Abteilungen zum Ziel hat. Die Abteilung „Nord“ in Haselhof ist bereits verwirklicht, und die Abteilung „Süd“ in Waldtann, die aus den bisherigen Abteilungen Marktlustenau und Waldtann gebildet wird, ist der nächste Schritt. Da „Süd“ Hauptabteilung sein wird, ist das Feuerwehrgebäude entsprechend dieser Anforderungen geplant. Architekt Günter stellte dem Gemeinderat seinen Planentwurf vor. Standort wird das Gewerbegebiet „Gried“ in Waldtann am Ortsausgang Richtung Marktlustenau sein.

Der Raumbedarf, der dem Entwurf zugrunde liegt, wurde von der Feuerwehr sorgfältig ermittelt. Das Gebäude wird Platz für fünf Fahrzeuge haben (davon wird ein Stellplatz als Waschplatz eingerichtet), und die Schulungs-, Versammlungs- und Kameradschaftsräume müssen wegen der dann zusammengelegten Abteilungen für eine entsprechend große Personenzahl ausgelegt werden. Auch ein Raum für die Jugendfeuerwehr ist vorgesehen, ein Funkraum und ein Kommandantenbüro. Ein großer Versammlungsraum im Obergeschoss lässt sich später auch für andere Zwecke nutzen.

Das Gebäude soll ein nach Süden geneigtes Pultdach erhalten, die Bauweise ist im Erdgeschoss massiv, im Obergeschoss in Holzbauweise geplant. Der Entwurf wurde mittlerweile auch bereits im Feuerwehrausschuss und in der Hauptversammlung vorgestellt, verschiedene Anregungen aus diesen Beratungen werden noch eingearbeitet werden.

Die Detailplanung (etwa Heiztechnik) wird erst demnächst - nach dem Grundsatzbeschluss über diesen Vorentwurf – an Fachingenieure vergeben.

Für das Gebäude sind 1,4 Mio. Euro veranschlagt (brutto, einschließlich Nebenkosten). Zur Finanzierung sind Mittel aus dem Ausgleichstock und Fachförderung Feuerwehr beantragt, zusammen wird mit etwa 700.000 bis 800.000 € gerechnet, den Rest muss die Gemeinde finanzieren. Der Vorsitzende betont, dass die Kostenberechnung nicht etwa künstlich niedrig gehalten wurde, sondern dass realistisch gerechnet wurde, so dass die Gefahr von späteren Kostenüberschreitungen nicht besteht. Auch besteht keinerlei Zeitdruck, so dass durch sorgfältige und optimierte Planung ebenfalls nicht zu befürchten ist, dass später „Unvorhergesehenes“ die Kosten nach oben treibt.

Auf die Anregung aus dem Gemeinderat, zu überprüfen, ob nicht auf den großen Versammlungsraum verzichtet werden könne, wies Kommandant Jörg, der als Sachverständiger an der Sitzung teilnahm, darauf hin, dass das Gebäude für die geplante Nutzung und Mannschaftsstärke keinesfalls überdimensioniert sei. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass sich die Ausstattung der Feuerwehr nicht nach der Kassenlage, sondern nach den Anforderungen, die erfüllt werden müssen, richten muss. Die Feuerwehr müsse, um leistungsfähig zu bleiben, und um bei Unfällen und Brandfällen ihre Aufgabe erfüllen zu können, gute Bedingungen und ein gutes räumliches Umfeld haben.

Der Gemeinderat stimmte dem Planentwurf von Architekt Günter zu.

 

Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Weidengärten, Marktlustenau

Der Bebauungsplan Weidengärten wird im neuen Bauabschnitt, der in den nächsten Wochen erschlossen wird, geringfügig geändert: die „Baufenster“, also die Bereiche, in denen Gebäude erstellt werden dürfen, werden etwas großzügiger geschnitten, damit man später bei der Bauplatzeinteilung etwas freier ist. Auswirkungen auf die Bebauungsdichte oder Bauweise hat diese Änderung nicht, weshalb auch während der Auslegung keinerlei Bedenken oder Anregungen eingingen, weder von Behörden noch von Bürgern. Da die Änderung nur geringfügig ist, konnte diese auch im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Daher konnte bereits der Satzungsbeschluss gefasst werden, was auch einstimmig geschah.

 

Vergabe der Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebiets „Weidengärten“

Ingenieur Gebhard Ziegler stellte dem Gemeinderat die Erschließungsplanung für den letzten, südlichen Bauabschnitt des Baugebiets Weidengärten vor.

Die Erschließungsstraße wird etwas breiter, als ursprünglich vorgesehen, ausgebaut (5 m statt 4,75). Die Abwasserbeseitigung wird im zeitgemäßen Trennsystem erfolgen (beim alten Bauabschnitt war noch „Mischsystem“ Stand der Technik). Das Oberflächenwasser wird dem Gemeindeweiher zugeleitet, und nur das Schmutzwasser landet in der Kläranlage.

Von Kabel-BW wird ein Breitbandkabel eingelegt, das eine gute Internetanbindung gewährleistet.

Da die Ausschreibung sehr früh im Jahr erfolgte, gingen sehr günstige Angebote ein; die Kostenschätzung für die Erschließung, die sich auf 219.000 € belief, wird um über 20 % unterschritten.

Bei der Ausschreibung für die Tiefbauarbeiten hat die Firma Pümmerlein aus Insingen mit 159.246 € das günstigste der sieben Angebote abgegeben, und bei den Rohrleitungsarbeiten war die Firma Josef Kurz, Randenweiler mit 9.913 € günstigste Bieterin. Beide Firmen sind bestens bekannt, weshalb einer Vergabe an diese Firmen nichts im Weg stand.

Nachdem so günstige Preise für die Tiefbauarbeiten angeboten wurden, wird auch die Berandung der Baustraße der bereits bebauten Häuserreihe in diesem Zuge mitgemacht.

 

Vergabe der Bauarbeiten zum Anschluss des Teilorts Mistlau an die öffentliche Wasserversorgung und Einlegung einer Abwasserleitung nach Neuhaus

Die Eigenwasserversorgung Mistlau genügt nicht mehr den derzeitigen Anforderungen, und es müssten erhebliche Mittel in die Sanierung des Hochbehälters gesteckt werden, wenn diese weiterbetrieben werden sollte. Daher entschieden sich die Mitglieder der Mistlauer Wassergemeinschaft für einen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung. Dies kann durch Anschluss an eine bei Neuhaus verlaufende Wasserleitung der Jagstgruppe geschehen. Dazu muss eine 660 m lange Wasserleitung verlegt werden.

Ingenieur Gebhard Ziegler stellte dem Gemeinderat die Planung vor.

Da die Leitungstrasse vom Verlauf und Gefälle her geeignet ist, auch gleich eine Abwasserleitung von Neuhaus nach Mistlau mitzuverlegen, und durch diese zusätzliche Leitung nur geringfügige Mehrkosten entstehen, wurde vorgeschlagen, bis zur Landesstraße die Abwasserleitung gleich mit einzubauen. Momentan bestehen in Neuhaus private Hauskläranlagen, die den Anforderungen auch noch genügen, und daher weiterbetrieben werden. Dennoch sollte die Chance, die jetzt besteht, ergriffen werden, und zu diesen günstigen Bedingungen die Leitung vorsorglich mitverlegt werden.

Die Firmen, die die Leitungsverlegung und Erneuerung der Ortsdurchfahrt in Mistlau ausführen, (Firmen Ebert, Pommertsweiler und Rohleitungsbau Kurz, Randenweiler) sind bereit, diesen Anschluss noch als Folgeauftrag zu denselben günstigen Preisen, die für die Maßnahmen in Mistlau vereinbart wurden, auszuführen. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag, die Abwasserleitung mit zu verlegen, zu, und vergab die entsprechenden Folgeaufträge. Die Wasserleitungsverlegung wird Kosten von 79.000 € verursachen, die Mehrkosten für die zusätzliche Einlegung des Freispiegelkanals betragen einschließlich Baunebenkosten 20.000 €.

 

Festsetzung von Bemessungsfaktoren für die Niederschlagswassergebühr im Zuge der Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr

Mit der Ermittlung der maßgeblichen Flächen zur Kalkulation der Niederschlagswassergebühr hat die Gemeinde ein Fachbüro beauftragt, das die Flächen mittels Befliegung ermittelt (aus Kostengründen zusammen mit weiteren Gemeinden im Altkreis Crailsheim). Im Vorfeld sollten die einzelnen Bemessungsfaktoren vom Gemeinderat schon zum jetzigen Zeitpunkt festgelegt werden. Diese Daten werden mit den anderen Gemeinden im Altkreis abgestimmt, so dass hier eine einheitliche Gebührenberechnung möglich ist.

Durch die „Bemessungsfaktoren“ wird die versiegelte Fläche entsprechend ihrem Versiegelungsgrad gewichtet. So ist der Regenwasserabfluss von einer geteerten Fläche oder von einem normalen Dach natürlich höher, als von einer geschotterten Fläche oder einem begrünten Dach. Daher werden die versiegelten Flächen mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten festgesetzt wird.

Auf Vorschlag der Verwaltung legte der Gemeinderat folgende Versiegelungsfaktoren fest:

a) Vollständig versiegelte Flächen, z. B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen              0,9

b) Stark versiegelte Flächen, z. B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster 0,6

c) Wenig versiegelte Flächen, z. B. Kies, Schotter, Schotterrasen,
Rasengittersteine, Gründächer                                                                         0,3.

Natürlich muss nur für Flächen, von denen Wasser über öffentliche Abwasserbeseitiguns­anlagen abgleitet wird (Straßeneinläufe, Kanäle...) diese Niederschlagswassergebühr bezahlt werden; Zisternen, in denen beispielsweise Regenwasser zum Gartengießen gesammelt wird, wirken sich gebührenmindernd aus.

 

Anschaffung eines Kompaktschleppers für den Bauhof

Nachdem der alte John-Deere-Mäher des Freibads (Bj. 1995), der jetzt nur noch im Winterdienst eingesetzt wird, inzwischen sehr reparaturanfällig geworden ist, wurden von mehreren Firmen Angebote für ein Ersatzgerät eingeholt. Auf Vorschlag der Verwaltung stimmte der Gemeinderat der Anschaffung eines neuen John Deere-Kompaktschleppers mit Mähwerk, Räumschild und Streugerät für insgesamt 26.180 € zu.

 

Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Asbach

Der Hofnachfolger eines in Asbach ansässigen Vollerwerbslandwirts hat die Genehmigung für ein Wohnhaus mit Garage beantragt. Der Baustandort befindet sich im Außenbereich. Da das Vorhaben als Betriebsinhaberwohnung jedoch einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, ist in diesem Fall das Bauen im Außenbereich privilegiert. Daher stand der Erteilung des Einvernehmens durch den Gemeinderat nichts entgegen.

 

Bestellung von Wildschadensschätzern

Die Wildschadensschätzer werden vom Landkreis jeweils auf die Dauer von 6 Jahren bestellt, die Amtszeit der derzeitigen Schätzer endet am 31. März. Die Gemeinde wurde vom Landratsamt gebeten, geeignete Personen vorzuschlagen.

Nachdem die derzeitigen Wildschadensschätzer (Karl Eißen und Hermann Höneise) dieses Amt nicht länger ausüben möchten, wurden von der Verwaltung Holger Bölz, Waldtann und Friedrich Rosenäcker, Wüstenau vorgeschlagen. Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht; der Gemeinderat stimmte zu, dem Landratsamt die Herren Bölz und Rosenäcker zur Bestellung vorzuschlagen.

 

Sonstiges und Unvorhergesehenes

- Spende an den Hundesportverein

Der Hundesportverein Kreßberg möchte das Vereinsheim an die öffentliche Abwasserbeseitigung anschließen, was voraussichtlich 6.000 € kosten wird, und hat die Gemeinde um Unterstützung für dieses Vorhaben gebeten. Der Gemeinderat stimmte zu, diese Maßnahme mit einem Zuschuss von 2.000 € zu unterstützen.

- Baumkontrollen

Die Gemeinde ließ Anfang des Jahres verschiedene größere Bäume im öffentlichen Bereich von einem Experten begutachten, der bei zwei Bäumen zu dem Schluss kam, dass diese nicht mehr erhalten werden können. Zwei Kastanien in Marktlustenau (in der Kornmarktstraße und in der Marktstraße) gefährdeten die Verkehrssicherheit und mussten umgehend gefällt werden. Einige weitere Bäume konnten noch stehen bleiben, es ist jedoch bereits absehbar, dass auch diese in den nächsten Jahren durch neue Bäume ersetzt werden müssen. Diese „bedingt pflegewürdigen“, aber noch nicht akut gefährlichen Bäume sind beispielsweise die große Linde im Friedhof Waldtann, und eine Linde in der Kirchstraße. Einige weitere Bäume wurden ausgeschnitten (bzw. wurde Totholz entfernt), diese sind jedoch trotz ihres Alters noch vital und können erhalten werden.

- Rechtsstreit um das Betretungsrecht eines Privatgrundstücks

Trotz dinglich gesicherten Rechts gab es anlässlich einer Kanalsanierung in Bergertshofen Streit mit einem Grundstückseigentümer über das Betretungsrecht der Gemeinde bzw. ihrer Beauftragten zu Kontroll- und Reparaturarbeiten an dem Kanal. Eine dringend notwendige Sanierung des Staukanals konnte daher noch immer nicht fertig gestellt werden.

Der Vorsitzende gab bekannt, dass nun ein rechtskräftiges Oberlandesgerichtsurteil vorliegt, das die Rechtsauffassung der Gemeinde bestätigt. Der Klärwärter ist jederzeit berechtigt, das Grundstück zu Kontrollzwecken zu betreten, und auch notwenige Bauarbeiten können ausgeführt werden, wenn sie 2 Tage zuvor angekündigt werden.

 

Bürgerfragestunde

Ein Bürger hatte noch eine Frage zur gesplitteten Abwassergebühr.