Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 17.11.2014

Die Schüler der Klasse 7 der Schule am Kreßberg nahmen im Rahmen eines Projekts als Zuhörer an der Gemeinderatssitzung teil, um Kommunalpolitik zu „schnuppern“ – zuvor hatten sie schon das Rathaus besucht, wo ihnen Bürgermeister Robert Fischer die verschiedenen Aufgabenbereiche einer Gemeindeverwaltung erläuterte.

 

Belagssanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Haselhof und Halden

Diplomingenieur Markus Eising aus Schwäbisch Hall, der die Maßnahme geplant hat, war in der Sitzung anwesend und erläuterte die Sanierungsmaßnahme. Die Straße von Haselhof durch den Ruhwald, und von dort bis Halden (Gesamtlänge über 5 km) weist viele Schäden auf. Teilweise sind so starke Verdrückungen vorhanden, dass der Belag abgefräst und der Unterbau neu aufgebaut werden muss, streckenweise reicht es aus, eine neue Tragdeckschicht auf die vorhandene Fahrbahn aufzubringen. In einigen Bereichen, wo die Fahrbahn bisher nur 3 m bis 3,20 m breit ist, wird sie verbreitert und auf 3,50 bis 3,60 m ausgebaut. Lediglich die Brücke über den Ruppisbach bleibt eine Engstelle mit einer Fahrbahnbreite von 3,20 m.

Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros Eising hat einen Bruttobetrag von 452.000 € (brutto) für diese Sanierungsmaßnahme ergeben. Das Ausräumen der Gräben und Abläufe ist im Sanierungsumfang enthalten.

Für diese umfangreiche Maßnahme sollen Ausgleichstock-Mittel beantragt werden. Mit dem Bau kann erst nach Entscheidung über den Zuschussantrag – voraussichtlich Ende 2015 – begonnen werden. Der Gemeinderat nahm die geplante Sanierung zustimmend zur Kenntnis, die dafür nötigen Mittel werden in den Haushalt eingestellt.

 

Erneuerung und Kanalsanierung in der Ortsentwässerung Tempelhof

Die Ortsentwässerung Tempelhof, die über 30 Jahre alt ist, weist die Besonderheit auf, dass sie damals größtenteils als Privatmaßnahme gebaut wurde – es war nicht einmal genau bekannt, wie die Kanäle verlaufen und welche Anschlüsse bestehen. Zunächst wurde daher per Kamera-Befahrung der Verlauf und der Zustand der Kanäle erfasst und in das geographische Informationssystem eingearbeitet. Der Zustand der Kanäle an sich ist in gutem Zustand, es sind nur punktuelle Reparaturen nötig. Jedoch ist das Kanalnetz ein „Mischsystem“, das heißt, es wird Schmutz- und Regenwasser (Oberflächenwasser, Dachflächenwasser) gemeinsam abgeleitet. Dadurch ist die Wassermenge, die der Kläranlage Riegelbach zugeleitet wird, und auf diesem Weg zwei Mal gepumpt werden muss, sehr groß. Bei Starkregen fließt im Übrigen das vermischte Regen- und Schmutzwasser über das Regenüberlaufbecken in den „Vorfluter“ Rotbach.

Zeitgemäß ist die Abwasserentsorgung im Mischsystem nicht mehr, heutzutage werden neue Abwasseranlagen im „Trennsystem“ gebaut – das heißt, das Regenwasser wird getrennt erfasst und fließt in einen Bach, und nur das Schmutzwasser geht noch über den Schmutzwasserkanal in die Kläranlage. Da dann die Wassermenge, die gepumpt werden muss, erheblich geringer ist, sinkt der Stromverbrauch, und auch die Kläranlage wird entlastet. Wenn das Regenwasser getrennt abgeleitet wird, kann auch die zusätzliche Abwassermenge bei weiterem Einwohnerzuwachs in Tempelhof ohne weiteres verkraftet werden.

Ein bereits vorhandener Regenwasserkanal kann wieder aktiviert werden, lediglich im Nordteil Tempelhofs ist der Bau eines neuen Regenwasserkanals nötig. Das Ingenieurbüro Eising hat die Baukosten für die Einrichtung des Trennsystems und die notwendigen Reparaturen berechnet, brutto ist mit 145.000 € zu rechnen. Diese Maßnahme soll noch vor Weihnachten ausgeschrieben werden und im zeitigen Frühjahr beginnen. Es kann mit einem Zuschuss des Landes von 26% der Baukosten gerechnet werden.

Der Gemeinderat stimmte der Durchführung dieser Maßnahme einstimmig zu.

 

Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Windkraft

Im Juli 2013 hat der Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau bereits den Entwurf des Flächennutzungsplans (Teilplanung Windkraft) beschlossen. Damals war eine Vorrangfläche zwischen Neustädtlein und Gaisbühl herausgefallen, da man bei Neustädtlein (Areal der Gärtnerei) von einem Dorf- und Mischgebiet ausgegangen war, und den Abstand, der für diesen Gebietstyp gilt, nämlich 950 m, angewandt hatte. Bei Anwendung dieser Abstandsfläche wäre die verbleibende Vorrangfläche zu klein geworden, und war deshalb aus der Planung herausgenommen worden. Nach einem neuen Gutachten ist aber bei dem Gärtnereiareal, das von einem anderen Gewerbebetrieb umschlossen ist, vom Gebietstyp Gewerbefläche auszugehen, für den ein Abstand von nur 700 m festgelegt ist. Um den Flächennutzungsplan möglichst rechtssicher aufzustellen, sollte dies berücksichtigt werden. Bei Anwendung dieser geringeren Abstandsfläche verbleibt eine für Windkraftanlagen geeignete Fläche von 34,8 ha, somit ist die Vorrangfläche dann wieder groß genug, um im Flächennutzungsplan ausgewiesen zu werden. Der Großteil dieser Vorrangfläche liegt auf Fichtenauer Gebiet, nur wenige Hektar erstrecken sich auf Kreßberger Gebiet.

Nach den gesetzlichen Vorgaben muss der Windenergienutzung im Flächennutzungsplan „substanziell“ Raum eingeräumt werden – werden zuwenig Vorrangflächen ausgewiesen, so kann der gesamte Flächennutzungsplan gerichtlich verworfen werden mit der Folge, dass dann prinzipiell überall Windkraftanlagen zulässig sein könnten. Um den Ausbau der Windenergienutzung planerisch beeinflussen zu können, muss der Flächennutzungsplan korrekt zustande kommen und rechtssicher gestaltet sein. Beschlüsse im Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau kommen nur zustande, wenn sowohl die Kreßberger als auch die Fichtenauer Vertreter zustimmen. Der Gemeinderat wies die Vertreter im Gemeindeverwaltungsverband an, bei der Vertreterversammlung dieser Änderung zuzustimmen, und den Entwurfsbeschluss mit dieser Änderung neu zu fassen.

 

Satzung zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2015

Um den Kreßberger Frühling und den Kreßberger Herbst mit Verkaufsmöglichkeit am Sonntag durchführen zu können, müssen die verkaufsoffenen Sonntage vom Gemeinderat per Satzung festgesetzt werden. Für das Jahr 2015 wird der Sonntagsverkauf am 12. April und am 25. Oktober erlaubt – der Kreßberger Frühling findet also am 11./12. April 2015 statt und der Kreßberger Herbst am 24./25 Oktober 2015.

 

Planung der Kinderbetreuung in den Kindergärten und der Krippe im Kindergartenjahr 2015 / 16

Die Gemeinden müssen jährlich einen Kindergartenbedarfsplan aufstellen bzw. fortschreiben. Die Kinderzahlen in unserer Gemeinde stagnieren, weshalb sich beim Kindergartenbedarfsplan für das kommende Jahr keine großen Änderungen ergeben. Für den Kindergarten und die Kinderkrippe in Haselhof ist ja bekanntermaßen bereits ein Umbau beschlossen: die Krippe soll um eine Gruppe erweitert werden, und bietet dann Platz für 20 Kinder, und der Kindergarten soll so umgebaut werden, dass Ganztagsbetreuung möglich wird. Die Gruppenzahl in Haselhof (2 Gruppen) bleibt gleich, aber durch die Schaffung von Ruhemöglichkeiten und mehr Platz für das gemeinsame Mittagessen können die Kinder dann den ganzen Tag durchgehend in der Einrichtung bleiben. Hintergrund für diese Entscheidung war, dass die Kinder, die in der Krippe bereits täglich bis 16:30 Uhr eine Betreuungsmöglichkeit haben, beim Wechsel in den Kindergarten nicht mit kürzeren Betreuungszeiten auskommen, da die Eltern sich bei der Arbeitszeitgestaltung auf diese Betreuungszeiten einstellen.

Die Kindergärten Marktlustenau und Waldtann werden trotz geringer Kinderzahlen im kommenden Jahr mit den bestehenden Öffnungszeiten weitergeführt, hier ändert sich nichts.

 

Vorstellung der Eckpunkte zur Haushaltsplanung 2015

Die Gemeinde Kreßberg ist dieses Jahr mit der Haushaltsplanung recht früh dran, nachdem auch die Orientierungszahlen des Landes bereits Mitte des Jahres herausgegeben wurden. Der Fachbeamte für das Finanzwesen Otto Schwarz stellte dem Gemeinderat die Eckpunkte des kommenden „Sparhaushalts“ vor – der endgültige Haushaltsbeschluss erfolgt in der nächsten Sitzung.

2015 hat die Gemeinde Kreßberg unter den „Tücken des Finanzausgleichs“ zu leiden: die überaus guten Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2013 führen dazu, dass die Schlüs­selzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz sowie der Familienlastenausgleich zwei Jahre später massiv nach unten gehen, und dafür die Umlagen, die die Gemeinde an Kreis und Land zu bezahlen hat, ansteigen. Diese Umlagen werden nächstes Jahr die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich um rund 750.000 € übersteigen, dadurch fehlen im Verwaltungshaushalt 2015 gegenüber dem Vorjahr 660.000 €. Dies war zu erwarten und kann glücklicherweise durch die anhaltend guten Steuereinnahmen teilweise ausgeglichen werden. So wird der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer weiter ansteigen, für das kommende Jahr sind hier 1,75 Mio. € zu erwarten. Die Gewerbesteuereinnahmen sind mit 800.000 € noch sehr gut für unsere Verhältnisse (Vorjahr 1 Mio.). Beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand wird der Ansatz nach unten gefahren – 2014 wurden umfangreiche Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen erledigt, so dass es keine Probleme macht, hier im kommenden Jahr kürzer zu treten. Durch diese Einsparung kann voraussichtlich die notwendige Zuweisung zum Vermögens­haushalt erwirtschaftet werden, so dass keine weitere Verschuldung erforderlich wird. Denn der eingeschlagene Weg der Haushaltskonsolidierung sollte nach Ansicht des Fachbeamten keinesfalls verlassen werden – er stellte den Haushalt 2015 daher unter das Motto „Sparhaushalt ohne neue Schulden“.

Die Personalausgaben werden knapp unter 2 Mio. € liegen, wobei der größte Anstieg in den letzten Jahren aus den Verbesserungen bei der Kinderbetreuung resultierte (verbesserter Personalschlüssel, Ausweitung der Betreuungszeiten, Einrichtung der Kinderkrippe). Im Bereich Kinderbetreuung wird 2015 die „Schallmauer“ von 1 Mio. Euro an Kosten durchbrochen. Die Zinsaufwendungen sinken dagegen kontinuierlich – zum einen durch die günstigen Zinssätze, aber auch durch den seit Jahren eingeschlagenen Kurs des Schuldenabbaus. Der Abwasserbereich ist derzeit noch kostendeckend, hier bleiben die Gebühren konstant (allerdings müssen ab 2016 Fehlbeträge aus den Vorjahren abgedeckt werden, was zu einer Verteuerung des Abwassers führen wird). Bei der Wasserversorgung muss dagegen für 2015 eine Gebührenanhebung beschlossen werden. Der Ansatz für die Sanierung von Straßen, Wegen und Gräben wird auf 100.000 € heruntergefahren, jedoch besteht noch ein Haushaltsrest aus 2014, so dass auch hierfür ausreichende Mittel vorhanden sind.

Haushaltsvolumen: Der Verwaltungshaushalt 2015 hat ein Volumen von 8,6 Mio. Euro, beim Vermögenshaushalt sind es im kommenden Jahr nur 930.000 € (Vorjahr: 1,5 Mio.)

An den Vermögenshaushalt kann ein Betrag von 257.000 € zugeführt werden (im Vorjahr waren es 300.000, im Rekordjahr 2013 sogar über 1 Mio. €!).

Nach Abzug der Tilgungsausgaben verbleiben 84.000 € an Eigenmitteln für Investitionen („Nettoinvestitionsrate“). Geplante Investitionen sind unter anderem der Umbau des Kindergartens Haselhof (dies ist die größte Maßnahme, für die 2015 450.000 € angesetzt sind), Kanalsanierungen, Anschaffung von Gerätschaften für Feuer­wehr und Bauhof, eine erste Rate für die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Haselhof-Halden, die Verlegung von Leerrohren für die Breitbandverkabelung und die Erschließungskonzeption des Baugebiets Mariäkappel-West („Obere Schanze“). Außerdem sind 50.000 € für Grunderwerb eingestellt. Insgesamt beträgt die Investitionssumme 758.000 €. Einnahmen des Vermögenshaushalt sind neben der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt die Landeszuweisungen (230.000 €), Bauplatzerlöse (200.000 €) und Beiträge (52.000 €), sowie eine Kreditaufnahme in Höhe von 175.000 €. Da 173.000 € an Tilgungen erbracht werden, steigt die Schuldenlast jedoch nicht an.

Der Schuldenstand liegt am Jahresende 2015 bei rund 2,3 Mio. €, die Pro-Kopf-Verschuldung bei 590 €.

Der Fachbeamte für das Finanzwesen kann auch für 2016 noch keine Entwarnung geben, da die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich auch dann noch nicht ansteigen werden, dafür wird die Gemeinde erheblich in die Baugeländeerschließung finanzieren müssen – es sind kaum noch freie Bauplätze vorhanden. Die nächsten Jahre kommen außerdem erhebliche Investitionen für die Verbesserung der Kindergartensituation in Waldtann auf die Gemeinde zu, und auch die Hallensanierung in Haselhof steht noch aus.

Bürgermeister Robert Fischer bestätigt, dass das Ziel Haushaltskonsolidierung weiter verfolgt werden sollte, doch trotz Sparhaushalt 2015 werden in Kreßberg „die Lichter nicht ausgehen“ – die Haushaltsjahre 2013 und 2014 verliefen außergewöhnlich positiv, und es sind derzeit keine so drängenden Probleme vorhanden, dass die reduzierten Mittel für Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ein Problem darstellen würden.

Die Gemeinderäte nahmen nach kurzer Aussprache die Eckpunkte des Haushalts 2015 zustimmend zur Kenntnis – der Haushaltsbeschluss erfolgt in der nächsten Sitzung.

 

Neufestsetzung des Wasserzinses

Im Jahr 2012 wurde der Wasserzins von 2,28 € auf 1,94 € gesenkt, da 2010 durch eine Änderung beim Abrechnungsmodus ein Überschuss entstanden war, der kostensenkend wirkte. Doch nun sind die Überschüsse aufgezehrt, und um wieder Kostendeckung zu erreichen, muss wieder erhöht werden. Hinzu kommt, dass auch der Zweckverband Rieswasserversorgung den Wasserbezugspreis um 20 Ct. je Kubikmeter erhöht. GOAR Schwarz erläutert die Kalkulation des kostendeckenden Wasserzinses – dieser liegt für 2015 bei 2,23 €/m³. Beim Durchschnitts-Wasserverbrauch von 25 – 30 m³ pro Person und Jahr werden die Wasserbezugskosten dadurch beispielsweise für eine 4-köpfige Familie um 30 € im Jahr ansteigen.

Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung einstimmig zu und beschloss die entsprechende Änderung der Wasserversorgungssatzung.

 

Anschaffung eines Hochgrasmähers für den Bauhof

Es gibt immer mehr Flächen, die vom Gemeinde-Bauhof unterhalten werden müssen – etwa Wegseitenstreifen, Regenbecken, Biotope als Ausgleichsflächen, usw. Diese sind mit dem vorhandenen Gerät sehr mühsam zu pflegen, weshalb man sich verschiedene Aufsitz-Hochgrasmäher angesehen hat. Der Mäher „Camycom“, den die Firma Steinbrenner aus Wörnitz angeboten hat, ist mit 1,10 m Mähbreite und sehr guter Geländegängigkeit (auch für steile Hänge) am besten geeignet. Das Gerät kostet 11.500 €. Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung zu.

 

Ablösung von Darlehen

Die Gemeinde hat ein Darlehen bei der Landesbank Karlsruhe, das mit 3,83 % verzinst ist, und bei dem noch 55.000 € offen sind. Die derzeitige Haushaltslage erlaubt eine vorzeitige Rückzahlung, was durch die dann geringere Tilgungslast die Haushalte der nächsten drei Jahre entlasten würde. Da die Haushaltsjahre 2015 und ‘16, wie bei der Haushaltsberatung angesprochen, schwieriger werden, empfahl der Fachbeamte für das Finanzwesen Otto Schwarz die außerordentliche Tilgung. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag einstimmig zu.

 

Sonstiges

Der Gemeinderat stimmte der Annahme verschiedener Spenden an die Kindergärten und die Schule zu.

Der Vorsitzende berichtet, dass die Diakonie die Gestellungsverträge, nach denen bisher Pflegepersonal für die Sozialstation Crailsheim gestellt wurde, gekündigt hat. Somit ist die Geschäftsgrundlage der Sozialstation in Frage gestellt. Der Kirchenbezirk und die Trägergemeinde wollen die Aufgabe auf das Diak übertragen, momentan ist aber noch nicht geklärt, ob die Pflegeleistungen der kirchlichen Sozialstationen auch künftig noch wie bisher angeboten werden können.

Anfragen aus dem Gemeinderat betrafen das geplante Storchennest in Marktlustenau, und das Flicken von Rohbrüchen im Gemeindegebiet. Zum Häckselplatz Kreßberg, den der Kreis aufgeben möchte, berichtet der Vorsitzende, dass er beantragt hat, dass dieser von der Gemeinde weiter betrieben wird. Allerdings wäre Voraussetzung, dass dieser noch vom Kreis eingezäunt wird.

In der Bürgerfragestunde wurde die Sanierung der Straße nach Vehlenberg angesprochen – dies ist im Sammelauftrag der Firma Hähnlein enthalten und wird demnächst erledigt.