Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18. April 2005

Bürgermeister Robert Fischer für weitere acht Jahre auf sein Amt verpflichtet

In der Gemeinderatssitzung am 18. April 2005 wurde der wiedergewählte Bürgermeister Robert Fischer für die nächste Amtszeit (vom 01.04.2005 bis 31.03.2013) verpflichtet. Die Sitzung wurde vom stellvertretenden Bürgermeister, Reinhold Kett, eröffnet, der im Auftrag des Gemeinderats die Verpflichtung vornahm.

Reinhold Kett betonte, dass sich durch die gute Arbeit von Bürgermeister Robert Fischer in den vergangenen acht Jahren die Gemeinde Kreßberg sehr positiv und beständig weiterentwickelt habe, und dass die große Mehrheit, mit der der Amtsinhaber wiedergewählt wurde, zeige, dass diese Arbeit auch in der Bevölkerung anerkannt wird. Er freue sich darüber, dass die Amtsführung des Bürgermeisters bei der Wahl am 16. Januar von einer so großen Mehrheit honoriert wurde, und dass die gute und bewährte Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Bürgermeister nun für weitere acht Jahre fortgesetzt werden kann.

Er verpflichtete Bürgermeister Robert Fischer mit den Worten:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern, so wahr mir Gott helfe.“

Nach dem Wiederholen der Verpflichtungsformel dankte Bürgermeister Robert Fischer seinem Stellvertreter für den Vollzug der Verpflichtung. Seinen Dank sprach er auch allen aus, die ihn in den vergangenen acht Jahren in seiner Arbeit begleitet und unterstützt haben – dem Gemeinderat, den Mitarbeitern aber auch den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde. Seiner Mitbewerberin dankte er für den sehr fair verlaufenen Wahlkampf.

Froh sei er über die nun wieder klaren Verhältnisse, die es ihm – zusammen mit dem Gemeinderat – ermöglichen, die zukünftigen Aufgaben anzugehen.

Und an Zukunftsaufgaben kommt einiges auf die Gemeinde zu. Ein großes Thema wird die demographische Entwicklung sein, die in Zukunft viele Entscheidungen beeinflussen wird. Die Verschiebung der Bevölkerungs“pyramide“ zu einem „-baum“, mit - durch geringe Kinderzahlen und Zunahme der älteren Bevölkerung - schlankem Stamm und breiter Krone wird sich beispielsweise zwangsläufig auf Entscheidungen zu den Kindergärten und Schulen auswirken.

Ein Schwerpunkt der nächsten Jahre wird die Umstrukturierung der Orte von der landwirtschaftlichen Prägung hin zur vermehrten Wohnnutzung sei. Aufgabe der Gemeinde wird es sein, über Steuerungsmöglichkeiten und finanzielle Anreize die Ortskerne attraktiver zu machen, und so beispielsweise auch den Flächenverbrauch zu reduzieren. Hier wurde mit der Sanierungsmaßnahme Waldtann bereits ein Anfang gemacht.

Ein wichtiger Aspekt wird auch der Erhalt der geschaffenen öffentlichen Einrichtungen sein. Dazu gehöre es auch, in der Bevölkerung wieder mehr Bewusstsein für den Wert der öffentlichen Einrichtungen zu schaffen – wenn beispielsweise durch Zerstörungswut oder Gleichgültigkeit das Eigentum der Allgemeinheit geschädigt werde, sei es nun durch Graffiti, umgeknickte Schilder, Abfall- und Bauschuttablagerungen auf Gemeindeflächen, zerstörte Straßenbäume oder beschädigte Feldwege – so sei es wichtig, gegen die Verursacher vorzugehen – schließlich gehören diese Einrichtungen nicht „Niemandem“, sondern Allen!

Auch die Umstrukturierung von öffentlichen Einrichtungen wird Thema sein – etwa bei der Feuerwehr, wo es bereits erste Überlegungen gibt.

Das Spektrum der Aufgaben wird auch in Zukunft sehr breit sein, und Bürgermeister Robert Fischer versprach, sich mit ganzer Kraft für die positive Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben einzusetzen. Der Profilierung Einzelner erteilte er eine Absage, da dadurch nur Unfrieden erzeugt werde. Vielmehr sei es wünschenswert, dass alle Verantwortlichen auch in Zukunft „an einem Strang ziehen“, und bei allen Entscheidungen nicht Einzelinteressen, sondern stets das Allgemeininteresse in den Vordergrund stellen – dafür werde er sich mit ganzer Kraft einsetzen.

Sanierungsmaßnahme Ortskern Waldtann

- Vorstellung des Ergebnisses der vorbereitenden Untersuchung

- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

- Beschluss der Sanierungssatzung

Zwei Mitarbeiter der Firma STEG (Frau Grammel, Architektin, und Herr Jaeschke, der für die Abwicklung vor Ort zuständig ist), stellten dem Gemeinderat die geplante Sanierungsmaßnahme „Ortskern Waldtann“ vor.

Die „vorbereitenden Untersuchungen“, mit denen die Notwendigkeit und die Durchführbarkeit einer Sanierung ermittelt wird, hat die Firma STEG bereits abgeschlossen. Der Antrag auf Fördermittel wurde überraschend schnell (im Jahr 2004) bewilligt – allerdings leider nicht in voller Höhe, aber angesichts der Finanzsituation der öffentlichen Hand sind die zugesagten 500.000 € vom Land, die von der Gemeinde nochmals mit 333.333 € aufgestockt werden müssen, zufriedenstellend. Mit dem heutigen Satzungsbeschluss und der endgültigen Festlegung des Sanierungsgebiets kann dann in die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen eingestiegen werden. Die Sanierung soll voraussichtlich bis 2012 laufen.

Herr Jaeschke gab nochmals einen kurzen Überblick über die bisher abgelaufenen Schritte und die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung. Ziele der Sanierungsmaßnahmen sind z.B.: die Verbesserung der Infrastruktur, Stärkung der Ortsmitte, Verbesserung und Erhaltung der Bausubstanz, Verbesserung der räumlichen Bezüge, Durchführung von Gestaltungsmaßnahmen im Erschließungsbereich, Verbesserung der Wohnumfeldqualität und Wohnverhältnisse sowie die Aufwertung des Ortsbildes.

Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen wurden die betroffenen Eigentümer bereits nach ihrer Einstellung zur Sanierung, ihrer Mitwirkungsbereitschaft im Allgemeinen, sowie nach den konkreten Plänen im Zuge der Sanierung persönlich befragt. Dabei konnte eine recht große Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümer festgestellt werden.

Anhand einiger Fotos erläuterte Architektin Grammel die ersten Eindrücke, die ein Ortsfremder von Waldtann erhält, und nannte erste Ideen für Sanierungsmaßnahmen. Durch Sanierungen, Abbruch schlechter Bausubstanz und maßvolle Neubauten soll die Ortsmitte gestärkt und die Nahversorgungssituation verbessert werden – aber unter Aufrechterhaltung des „Maßstabs“ des Ortes.

Herr Jaeschke gab dem Gemeinderat auch nähere Informationen zur Kosten- und Finanzierungsübersicht (§ 149 BauGB). Wichtig ist, dass der Förderrahmen mit dem festzulegenden Sanierungsgebiet in seiner Größe und in den Aufgabenpunkten, welche sich aus den Vorbereitenden Untersuchungen ergeben haben, in vernünftiger und gesunder Relation stehen muss. Er empfahl, das Sanierungsgebiet gegenüber dem Voruntersuchungsgebiet zu reduzieren, da ja die beantragte Förderung nicht in voller Höhe bewilligt wurde.

Auch die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten der Gemeinde, die in den §§ 144, 152 - 156 a) des Baugesetzbuches geregelt sind, wurden von Herrn Jaeschke ausführlich vorgestellt. Der Gemeinderat hat aufgrund der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen zu entscheiden, ob die Anwendung dieser Vorschriften für die Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Herr Jaeschke empfahl aufgrund der geplanten Strukturmaßnahmen, das „umfassende“ Verfahren mit diesen besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften zu wählen.

Er erläuterte auch die möglichen sanierungsbedingten Maßnahmen und die dafür möglichen Förderungen im Einzelnen. Dies sind zum einen „Ordnungsmaßnahmen“ (Bodenordnung, Grunderwerb, Erschließung und Freilegung von Grundstücken) – diese Maßnahmen können mit bis zu 100 % gefördert werden; wobei bei Erschließungsmaßnahmen eine gesetzliche Förderobergrenze von 100,- €/m² gilt. Zum anderen sind es die „Baumaßnahmen“ (die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, die Errichtung und Änderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, und die Verlagerung oder Änderung von Betrieben) – diese sollen mit 30 % des zuwendungsfähigen Aufwandes bei Wohnnutzung und 20 % bei sonstiger Nutzung gefördert werden. Die %-Sätze errechnen sich aus den förderfähigen oder zuwendungsfähigen Kosten, welche 90% der Baukosten ausmachen. Neubauten können nicht gefördert werden. Reine Verschönerungsmaßnahmen (z.B. neuer Anstrich) sind ebenfalls nicht förderfähig, es sollen umfassende Sanierungen bezuschusst werden.

Über die Förderanträge im Einzelnen entscheidet – je nach Höhe der Kosten – der Gemeinderat oder der Bürgermeister.

Der Gemeinderat fasste die zum Fortgang des Verfahrens notwendigen Beschlüsse:

- Für das Sanierungsgebiet „Ortskern Waldtann“ wird das umfassende Verfahren gem. § 142 Abs. 3 BauGB unter Einschluss des § 144 sowie der §§ 152 - 156 a BauGB gewählt.

- Der Fördersatz wird bei Modernisierungen von bestehendem Wohnraum auf max. 30% und bei Modernisierung von sonstiger Nutzung auf max. 20% der förderfähigen Kosten festgelegt. (Förderfähig sind 90 % der Baukosten, da ein Pauschalabschlag von 10% für „unterlassene Instandsetzung“ einzubehalten ist).

- Der Fördersatz von Ordnungsmaßnahmen wird sowohl für private als auch öffentliche Ordnungsmaßnahmen auf maximal 100% für Abbruch- und Abbruchfolgekosten sowie 100% des untergehenden Gebäuderestwertes festgelegt.

- Die Fördersätze werden als Höchstsätze festgelegt.

Außerdem wurde der förmliche Sanierungsbeschluss gefasst und das Sanierungsgebiet festgelegt (s. unter „Öff. Bekanntmachungen“).

Informationen zum Planungstand „solare Klärschlammtrocknung“ auf der Kläranlage Riegelbach

Herr Markert vom Ingenieurbüro Grimm, der die Sanierung der Kläranlage Riegelbach betreut, erläuterte dem Gemeinderat die geplante Klärschlammtrocknungsanlage anhand des Lageplans und verschiedener Fotos bestehender Anlagen. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus einem 12,5 x 36 m großen Gewächshaus mit Belüftung, in dem der gepresste Klärschlamm ausgebreitet wird, und einer Wendeeinrichtung. In 6 – 8 Trocknungsvorgängen jährlich wird durch die Sonneneinstrahlung dem gepressten Klärschlamm mit einer Trockenmasse von ca. 25 % so viel Wasser entzogen, dass eine Trockenmasse von etwa 75 % erreicht wird, was sehr trocken ist – bei 80 % würde der Klärschlamm beim Verladen bereits stark stauben. Da die Klärschlammentsorgung nach Gewicht zu bezahlen ist, ist die Entsorgung von nassem, schwerem Klärschlamm entsprechend unwirtschaftlich.

Die Arbeiten für die solare Klärschlammtrocknung bei der Kläranlage Riegelbach wurden Anfang April öffentlich ausgeschrieben. Die Arbeiten wurden – soweit sie nicht in Eigenregie (durch den Bauhof) erledigt werden, in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 Bauarbeiten (Trag- und Deckschicht der Zufahrt, Stahlbetonfundamente, -umfassungswände, Hallenboden), und LOS 2 Trocknungsgebäude (Gewächshaus, die Schlammwende- und Zerkleinerungseinrichtung mit den dazu ggf. (je nach System) erforderlichen Umfassungswänden und die Elektro-/ Mess- / Steuer- und Regeltechnik einschließlich Wendeaggregat und Steuerung). Durch den Bauhof sollen die Gewerke Erdarbeiten sowie Straßen- und Wegebauarbeiten (außer Trag- und Deckschichteinbau) erbracht werden.

Das Trocknungsgebäude wurde alternativ mit Polycarbinat-Doppelstegplatten (günstigerer Anschaffungspreis) und Glas (längere Lebensdauer) ausgeschrieben – aufgrund der Ausschreibungsergebnisse soll dann entschieden werden, was günstiger ist.

Angebotseröffnung wird am 4. Mai sein, Baubeginn Anfang Juni. Die Fertigstellung ist für Mitte Oktober geplant. Die Kosten werden voraussichtlich etwa 280.000 € betragen, wofür die Gemeinde einen anteilmäßigen Zuschuss von knapp 50 % erhält.

Zukünftige Förderung der Kreßberger Vereine

Aufgrund der schwierigen Finanzsituation der Gemeinde wurde die Vereinsförderung in den Jahren 2004 und 2005 vom Gemeinderat komplett ausgesetzt. Zuvor waren die Förderbeträge schon jahrelang nicht mehr erhöht worden.

Nun wurde von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die Vereinsförderung auf eine komplett neue Basis zu stellen, wobei vor allen der Faktor „Jugendarbeit“ eine starke Gewichtung erhalten soll.

Die Vereinsförderung soll zum einen die Mitgliederzahl berücksichtigen – pro erwachsenem Vereinsmitglied erhält jeder Verein einen jährlichen Zuschuss von 1,- €, pro jugendlichem Mitglied von 3,- €. Zusätzlich sollen Vereine, die sich besonders in der Jugendarbeit engagieren, und dadurch ja auch einen erhöhten Aufwand haben (Betreuungspersonal, Trikots, Fahrdienste...) eine jährliche Pauschale von 1.500,- € erhalten. Diese Pauschale erhalten Vereine mit mehr als 50 jugendlichen Mitgliedern (BC Marktlustenau, GSV Waldtann, und die Spfr. Mariäkappel/Leukershausen). Der Aufwand für die Gemeinde wird dadurch gegenüber den Vorjahren zwar steigen, da fast alle Vereine mehr Zuschüsse erhalten, als zuvor – jedoch ist die Jugendarbeit ja auch eine kommunale Aufgabe, weshalb diese Mehrausgaben gerechtfertigt sind.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgeschlagenen Fördermodell, das ab 2006 gelten soll, zu.

Festlegung der Freibadpreise für die Saison 2005

Letztes Jahr wurden die Freibadpreise nicht erhöht, da jedoch die Kosten und die Anforderungen (z.B. an die Sicherheit) ständig steigen, sollten die Gebühren dieses Jahr nach Ansicht des Vorsitzenden wieder moderat erhöht werden. Schließlich wird auch immer wieder investiert, um das Bad attraktiv zu erhalten (z.B. Beachvolleyball).

Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Diskussion der vorgeschlagenen Erhöhung der Eintrittspreise für das Freibad zu:

Kartenart   

 bisher neu ab 2005:
 Tageskarte  Jugendliche   1,20  1,30
 Tageskarte Erwachsene  2,50  2,70
 Zehnerkarte Jugendliche  9,50  10,-
 Zehnerkarte Erwachsene 20,-  22,-
 Jahreskarte Jugendliche  18,- 20,-
 Jahreskarten Erwachsene 35,-  40,-
 Familienjahreskarte 80,-  100,-

 

Rückzug der Beschützenden Werkstätte Tempelhof